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BGH: Bauernfängerei - Unrichtige Zitate, die Tatsachenbehauptungen enthalten, unterfallen nicht dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen besteht kein schutzwürdiges Interesse.

am 10.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug liegen nicht nur dann außerhalb des Schutzbereichs
von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn sie bewusst unwahr sind oder wenn die Unwahrheit bereits im
Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht. Vielmehr Der Wahrheitsgehalt fällt bei der Abwägung
ins Gewicht (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 1322, 1324). Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit
bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das Persönlichkeitsrecht zurück.


2. Der gebotene Ausgleich zwischen den Anforderungen der Meinungsfreiheit und den Belangen des
Persönlichkeitsschutzes wird dadurch hergestellt, dass demjenigen, der nachteilige
Tatsachenbehauptungen über andere aufstellt, Sorgfaltspflichten auferlegt werden, deren Umfang
sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Die Abwägung hängt von der Beachtung dieser
Sorgfaltspflichten ab. Da die Ermittlung der Wahrheit von Tatsachenbehauptungen oft schwierig ist,
trifft denjenigen, der sich nachteilig über einen Dritten äußert, im Rechtsstreit außerdem
eine erweiterte Darlegungslast, die ihn anhält, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben
(vgl. BGH vom 9.07.1974 - Az. VI ZR 112/73 = NJW 1974, S. 1710, 1711).


3. Unrichtige Zitate unterfallen nicht dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. An der
Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (BGHZ 139, 95, 101 f.;
vgl. BVerfGE 54, 208, 217 ff.; …

Kay am 11.02.2008 um 00:56 Uhr:

Florida Immobilien

Die Situation ist die folgende: Immobilien sind heute wieder super Preis attraktiv. Wir reden von Preisen wieder so niedrig wie zu 2002. Der Dollar ist schwach der Euro stabil.
Mein Kommentar ist eigentlich eine Warnung an alle Europaer die Intresse haben Florida Immobilien zu kaufen.
Wir hatten vor ueber 20 Jahren eine aehnliche Situation wo Personen die sich etwas mit Fl Immoblien auskannten dann nach Deutschland kamen und dort vorallem Grundstuecke unbesehen verkauften.
Problem bei der Sache ist einfach das die Personen die in Europa verkaufen, keine lizensierte Makler sind und nur im Business sind um Profit zu machen. Zum Beispiel, eine Firma verkauft in BRD Grundstuecke fuer um die 20.000 Euro,derweil werden die lots in Florida fuer nur 4.000 Euro angekauft.
Dazu kommt das manche lots Probleme haben un d unter Umstaenden gar nicht bebaut werden koennen. Beispiele sind: Voegel oder Schildkroeten die unter Naturschutz stehen nisten auf den lots. Ebenso kann es sein das die Grundstuecke zu niedrig liegen, bedeutet wenn man bauen will muss man zehn tausende von Dollars investieren um das Grundstueck aufzufuellen.
Mein Rat und Komentar heute: Bitte investieren Sie die Zeit sich vor Ort und mit einem Deutsch sprechenden Makler zu unterhalten. Es entstehen beim Ankauf keine Gebuehren ausser der Dokumentierungsgebuehr, ca. 15 Euro. Alle US Makler werden vom Kauefer bezahlt, also wissen was man macht. Viel Spass beim naechsten Florida Aufenthalt.

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