BGH zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken

Der BGH hatte über die Frage der Zulässigkeit der automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken zu entscheiden. Ähnliche Fallkonstellationen waren schon mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und werden gerne unter dem Schlagwort “Screen-Scraping” diskutiert.

Nach dem Urteil des BGH vom 22.06.2011 (Az.: I ZR 159/10) ist es zulässig, dass mehrere Onlinebörsen (für Automobile) softwaregestützt gleichzeitig nach Verkaufsangeboten durchsucht und ausgewertet werden, ohne dass der Nutzer des Programms die Websites der Onlinebörsen dafür aufsuchen muss.

Der Betreiber einer Automobil-Onlinebörse hatte gegen den Softwarehersteller geklagt, weil er durch diese Art der Auswertung seine Rechte als Datenbankhersteller verletzt sah und außerdem meinte, die Auswertung sei wettbewerbswidrig.

Der BGH stellt zunächst fest, dass eine Atomobil-Onlinebörse als Datenbank im Sinne von §§ 87a ff. UrhG anzusehen ist.

Der BGH verneint dann eine Auswertung wesentlicher Teile der Datenbank, weil der Nutzer immer eine bestimmte Fahrzeugmarke und ein bestimmtes Fahrzeugmodell angeben muss. Es ist deshalb nach Ansicht des BGH ausgeschlossen, dass aufgrund der Suchanfrage eines Nutzers sämtliche Fahrzeugdaten der Datenbank im Arbeitsspeicher des Nutzers gespeichert werden.

Der BGH führt außerdem aus, dass die Nutzer der Software, die mittels der automatisierten Abfrage permanent Daten der Datenbank im Arbeitsspeicher ihres Computers speichern, damit zwar wiederholt und systematisch Teile der Datenbank der Klägerin vervielfältigen. Diese Vervielfältigungen stehen jedoch der Verwertung eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank nicht gleich. Sie sind nämlich nach Ansicht des BGH nicht darauf gerichtet, die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der geschützten Datenbank wieder zu erstellen.

Der BGH macht deutlich, dass sich das Schutzrecht des Datenbankherstellers nicht auf solche Handlungen erstreckt, mit denen eine Datenbank nur abgefragt wird. Wenn der Datenbankhersteller die Abfrage einschränken will, dann muss er eine Zugangsbeschränkung installieren.

Erst dann, wenn für die Darstellung des Inhalts…

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Themen: Bgh , Uwg , Urhg , Screen-scraping , Datenbankschutz
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 16. September 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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