Alle Blogs » BGH: Auswirkung der USt-Haftung nach § 13c UStG auf die Verträge zwischen Unternehmer und Factor

BGH: Auswirkung der USt-Haftung nach § 13c UStG auf die Verträge zwischen Unternehmer und Factor

am 28.02.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Mit § 13c UStG kann man alle Leute erschrecken, die sich Entgeltforderungen zur Sicherheit abtreten lassen. Naheliegende “Opfer” sind Banken und Factoringunternehmen. Die Autoren des Kleingedruckten der Sicherungsnehmer werden diese Entscheidung sezieren und neue Absätze in ihre Vertragswerke einbauen:
Ein Factoringvertrag weist nicht deswegen eine planwidrige Unvollständigkeit auf, weil er nicht regelt, welche Auswirkungen eine Inanspruchnahme des Factors durch die Finanzbehörden nach § 13c UStG auf das Vertragsverhältnis der Parteien hat, und kann folglich nicht dahin ergänzend ausgelegt werden, dass die Verpflichtung des Factors zur Zahlung …

Offenes / stilles Factoring

LeaseFacts / Beim sog. offenen Factoring wird der Schuldner (Debitor) über den Verkauf der Forderung an das Factoringunternehmen (Factor) informiert, z. B. durch einen entsprechenden Hinweis auf der jeweiligen Rechnung. Gleichzeitig wird der Debitor aufgefordert…

Factoringvertrag

LeaseFacts / Bei einem Factoringvertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag zwischen dem Factor (auch Factoringinstitut) und dem Kunden des Factors. Er regelt den kontinuierlichen Kauf von Einzel-Geldforderungen; dabei ist der Kunde des Factors verpflichtet, d…

Umsatzsteuer; Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

Heinicke und Kollegen / Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Schreiben herausgegeben, welches sich umfassend mit der Haftung eines Abtretungsempfängers bei Einziehung einer abgetretenen Forderung befasst. Download des Schreibens auf der Website.…

JVEG Entschädigung vom Finanzamt

InsoBlog.de / In der Pleite des Schuldners ist das Finanzamt (grundsätzlich) ein Gläubiger wie alle anderen Gläubiger. Was dem Fiskus allerdings zum Vorteil gereicht: Die Abgabenordnung und die einzelnen Steuergesetze halten eine bunte Vielfalt an Haftungsnorme…

Verwertung von Sicherungsgut

Blickpunkt Recht & Steuern / Kredite werden oftmals nur gegen Sicherheiten vergeben. Wenn dann der Schuldner nicht zahlen kann, kann der Gläubiger die Sicherheit auf Rechnung und im Namen des Schuldners verwerten. Dies hat auch Auswirkungen auf die für diese Verwertung anfalle…

Verwertung von Sicherungsgut

Blickpunkt Recht & Steuern / Verkauft der Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers die diesem zur Sicherheit übereigneten Gegenstände an einen Dritten, führt er an den Dritten eine entgeltliche Lieferung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1993 a…

BMF-Schreiben vom 11. August 2006 - IV A 5 - S 7210 - 23/06 -

STEUERRECHT / Anhebung des allgemeinen Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) sowie der land- und forstwirtschaftlichen Durchschnittssätze (§ 24 Abs. 1 UStG) zum 1. Januar 2007 Hierzu: BMF-Schreiben vom 11. August 2006 - IV A 5 - S 7210 - 23/06 - Durch Art. 4 des Haus…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Ulrich Stockburger

Wortmeldung aus dem Insolvenzbüro

» InsoBlog.de

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »