BGH: Zur Auslegung des Erfordernisses der "Mehrheit der anwesenden Stimmen" in einem Gesellschaftsvertrag

BGH Urteil vom 19.07.2011 II ZR 153/09 BGB § 709 Abs. 2; HGB §§ 105, 161; GmbHG § 47 Abs. 1 Leitsatz des BGH: Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den „anw…

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Themen: Bgh , Auslegung , Gesellschaftsvertrag , Mehrheit , Publikumsgesellschaft , Mehreheit Der Anwesenden Stimmen , Schriftliche Abstimmung

Erschienen 4. Oktober 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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BGH: Zur Auslegung des Erfordernisses der "Mehrheit der anwesenden Stimmen" in einem Gesellschaftvertrag

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 4. Oktober 2011 — BGH Urteil vom 19.07.2011 II ZR 153/09 BGB § 709 Abs. 2; HGB §§ 105, 161; GmbHG § 47 Abs. 1 Leitsatz des BGH: Ist im Gesellschafts…

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