BGH: Auf ASP-Verträge Mietrecht anwendbar
am 09.01.2007 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen MedienDer BGH (Urt. v. 15.11.2006 - Az.: XII ZR 120/04) hat entschieden, dass auf Application Service Providing (ASP)-Verträge grundsätzlich die mietrechtlichen Vorschriften Anwendung finden:Entgegen der Ansicht …
BGH: Einbeziehung von mehreren AGB in Verträge
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 16.03.2006 - Az.: I ZR 65/03) hatte darüber zu entscheiden, ob die Einbeziehung von mehreren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag wirksam ist.Dies haben die höchsten deutschen Zivilrichter bejaht:Die Einbeziehung mehr…
BGH-Urteile zum Mietrecht
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Eine kurze Übersicht der aktuellen BGH-Urteile zum Mietrecht findet sich hier. Ganz interessant und nützlich für den ersten Einstieg. …
BGH: Beim ASP-Vertrag ist Mietrecht anwendbar
InsoBlog.de / Gegenstand des ASP-Vertrages ist somit stets die verkörperte geistige Leistung. Dabei ist es ohne Bedeutung, auf welchem Informationsträger das Computerprogramm verkörpert ist. Entscheidend ist nur, dass es verkörpert und damit nutzbar ist. Vergl…
GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…
GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…
GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…
Mietrecht
stud. iur. Martin Malkus / Wurde auf dem ELSA Mietrechtsseminar in Passau vor einigen Monaten noch die Frage nach der Relevanz des Mietrechts für die Examensprüfung gestellt, zeigt sich nun in Marburg ein ungewöhnliches Bild: Sowohl im kleinen, als auch im großen Schein i…
BGH: Telefonsex-Verträge nicht mehr sittenwidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 08.11.2007 - Az.: III ZR 102/07) hat nunmehr in einer Grundlagen-Entscheidung festgestellt, dass Telefonsex-Verträge nicht mehr sittenwidrig sind:Mit Recht ist das Berufungsgericht (...) davon ausgegangen, dass die zwischen den Part…
Ne bis in idem
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Europäische Gerichtshof hat seine Rechtsprechung zu dem in Artikel 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (SDÜ) verankerten Grundsatz ne bis in idem fortgeführt. Das Gericht hat entschieden, dass der Grundsat…
