BGH: Auch nur scheinbare unselbständige Zweigniederlassung begründet deutsche Zuständigkeit
am 10.07.2007 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen MedienDer BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 06.06.2007 - Az.: III ZR 315/06: PDF) noch einmal klargestellt, dass auch nur der bloße Anschein einer unselbständigen Zweigniederlassung …
Zweigniederlassung einer englischen Limited
Handakte WebLAWg / Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.06.2005 - Az: 15 W 159/05) hat entschieden, dass das Registergericht kein Prüfungsrecht hat hinsichtlich der Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen Limited ins deutsche Handelsregister. Die englische Gesellsc…
AG Krefeld: Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Krefeld (Urt. v. 14.02.2007 - Az.: 4 C 305/06) hat entschieden, dass die bloße Abrufbarkeit einer Internetseite nicht ausreicht, um die Zuständigkeit eines Gerichts zu begründen.Das angerufene Gericht ist örtlich nicht zuständig. Eine Zus…
2 BvR 110/06 vom 23.02.2006
BVerfG / Soweit der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit des § 26 Abs. 2 GVG rügt, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungserfordernissen nach §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG. Der Beschwerdeführer legt nicht in substantiierter We…
LG Düsseldorf: Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Internet-Verletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 09.01.2008 - Az.: 12 O 393/02) hatte über die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei der Verbreitung ausländischer Presserzeugnisse zu entscheiden.Die Beklagte veröffentlicht eine in New York erscheinende englischsprachi…
Löschung einer im Heimatstaat rechtlich nicht mehr existenten ausländischen Gesellschaft mit inländischer Zweigniederlassung
iusmapsBLOG / Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung zu 6 Ob 146/06y mit den Voraussetzungen für eine amtswegige Löschung einer im österreichischen Firmenbuch eingetragenen inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft. Dabei ist zum…
EU-Niederlassung oder EU-Tochtergesellschaft?
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs darf es steuerlich keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmen in einem anderen EU-Land über eine selbständige Tochtergesellschaft oder über eine rechtlich unselbständige Niederlassung tätig wird. Ar…
BGH: Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 18.10.2007 - Az.: StB 34/07: PDF) hat ein einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die bloße Verschlüsselung von E-Mails noch nicht zwingend zu der Annahme führt, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthaltenDi…
AG Hamburg: Limited-Insolvenz unterliegt deutscher Zuständigkeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Hamburg (Beschl. v. 01.12.2005 - Az.: 67a IN 450/05) hat entschieden, dass die Insolvenz einer englischen Limited der Zuständigkeit deutscher Gericht unterliegen kann.Dies ist nach Auffassung des Gerichts dann der Fall, wenn der Mittelpunkt d…
LG Krefeld: Zuständiges Gericht bei Internetverletzungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Krefeld (Urt. v. 14.09.2007 - Az.: 1 S 32/07) hatte über die gerichtliche Zuständigkeit bei Internetverletzungen zu entscheiden.Es handelt sich dabei um das Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des AG Krefeld, das geurteilt hatte, dass…
Systemwechsel bei der Anrechnung der Körperschaftsteuer
Blickpunkt Recht & Steuern / Die vor dem Systemwechsel bei der Anrechnung der Körperschaftsteuer bestehende tatsächliche Diskriminierung von Betriebsstätten ausländischer EU-Kapitalgesellschaften ist nach einem jetzt veröffentlichten des Bundesfinanzhofs durch die Gewährun…
OLG Hamm: Zweigniederlassungs-Eintrag einer Limited ins Handelsregister
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamm (Beschl. v. 28.06.2005 - Az: 15 W 159/05) hat entschieden, dass das Registergericht kein Prüfungsrecht hat hinsichtlich der Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen Limited ins deutsche Handelsregister.Die englische Gesellscha…
