BGH: Auch der private Verkauf von Crack-Software ist abmahnbar
am 17.07.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.
Die Beklagten sind Tonträgerhersteller. Sie setzen technische Schutzmaßnahmen ein, um ein Kopieren der von ihnen hergestellten CDs zu verhindern. Der Kläger bot bei eBay ein Programm zum Kauf an, mit dem kopiergeschützte CDs vervielfältigt werden können. Die Beklagten mahnten den Kläger durch einen Rechtsanwalt ab. Zugleich forderten sie ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.113,50 € auf. Der Kläger gab die geforderte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Er hat beantragt festzustellen, dass der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht besteht.
Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger habe gegen § 95a Abs. 3 UrhG verstoßen. Das - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte - so der Bundesgerichtshof - auch für private und einmalige Verkaufsangebote. Da die Bestimmung dem Schutz der Tonträgerhersteller diene, seien die Beklagten berechtigt, den Kläger auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung steht, wie der Bundesgerichtshof im Anschluss an sein Urteil …
BGH: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung desBundesgerichtshof zum Urteil vom 17.07.2008 - I R 219/051. Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG P…
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von…
Bundesgerichtshof : Anti-Kopierschutzprogramme - Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben gilt auch für private und einmalige Verkaufsangebote (hier: bei eBay)
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 -Az. I ZR 219/05; Vorinstanzen: AG Köln, Urteil vom 06.04.2005 - Az. 113 C 463/04; LG Köln, Urteil vom 23.11.2005 - Az. 28 S 6/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs…
BGH: Verkauf von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen durch Private abmahnfähig!
Recht Medial / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von…
BGH: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Rechtblog / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf a…
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
IP|Notiz / Auch ein urheberrechtliches Urteil des BGH, das ebenfalls am 17. Juli 2008 erging (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05), wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Dabei ging es um die Reichweite des § 95a UrhG, der den Schutz technischer Maßnahmen, a…
BGH: Angebote von Kracksoftware gegen Kopierschutz von Tonträgern (Musik-CDs) abmahnbar
§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05 - Der Bundesgerichtshof hat in der lange erwarteten Entscheidung zur Umgehung des Kopieschutz von Musik-CDs nun Recht gesprochen. Dabei gab er dem Kläger der Musikindustrie nach. Dieser hatte die vollen An…
BGH: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern / Ersatz von Abmahnkosten
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von…
BGH: Der Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes ist unzulässig
Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil des BGH (Az. I ZR 219/05) vom 17.07.2008 hat das Gericht entschieden, dass auch Privatpersonen, die Programme zur Umgehung des Kopierschutzes verkaufen, von den Tonträgerherstellern abgemahnt werden können. „Der unter an…
Anbieten von Kopierschutz-Knackern ist verboten
JuracityBlog / Wer entgegen § 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbietet, kann von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Das gi…
Keine Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern durch Privatpersonen
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Eine Privatperson hatte bei einem Online-Auktionshaus ein Programm zum Verkauf angeboten, mit dem der Kopierschutz auf CDs umgangen werden konnte. Daraufhin wurde er von einem Tonträgerhersteller abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Der Vert…
Die Abmahnung privater Anbieter von Cracksoftware ist zulässig
Handakte WebLAWg / Cracksoftware dient dazu, den Kopierschutz von Speichermedien zu umgehen. So kann beispielsweise durch Anwendung bestimmter Programme der Kopierschutz auf Tonträgern umgangen werden und diese können nach Belieben vervielfältigt werden. Nach § 95…
