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BGH: Arztrechnungen für Privatpatienten künftig teuerer ?

am 08.11.2007 von http://blog.juracity.de

Anders als Kassenpatienten erfahren Privatpatienten regelmäßig, was die Ärzte so berechnen. Denn Privatpatienten zahlen selbst. Zumeist wird die Ausgabe dann durch eine private Krankenkasse ersetzt; bei Beamten hilft auch die Beihilfestelle. Und die Ärzte haben nach der Gebührenordnung (GOÄ) die Möglichkeit in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz abzurechnen. Die Überschreitung des Satzes von …

Arztrechnungen online prüfen

Lichtenrader Notizen / Via Versicherungsblog: Privatpatienten können zumindest grob prüfen, ob erstellte Arztrechnungen nach der GOÄ zutreffen. Der Verband der privaten Krankenversicherer hilft hier weiter.…

BGH: Abrechung privatärztlicher Leistungen mit dem Faktor 2,3 in der Regel gerechtfertigt, Urt. v. 08.11.2007, Az. III ZR 54/07

MediBlawg / Ärzte dürfen die Behandlung von Privatpatienten künftig deutlich großzügiger abrechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.11.2007 kann auch bei durchschnittlichen Leistungen mit dem Faktor 2,3 abgerechnet werden. § 5 Abs. 2…

Zahnärzte müssen Rabatte weitergeben

Handakte WebLAWg / Zahnärzte müssen Herstellerrabatte für Implantate an ihre Privatpatienten weitergeben. Ein entsprechendes Urteil fällte am Freitag das VG Mainz nach Angaben eines Sprechers. Es wies mit seiner Entscheidung die Klage einer auf Implantate spezialis…

Sozialstaat am Ende

Panorama / Ronald Pofalla hat für seinen Vorstoß, Kinder arbeitsloser Eltern zu Unterhaltsleistungen heranziehen zu wollen, viel Prügel einstecken müssen; auch von mir. Mir zeigt der Vorschlag aber, dass der Sozialstaat dabei ist sich zu verabschieden. Den…

Ärzte protestieren in NRW

Medizin & Recht / Zu einem “Ärztestreik” kommt es am heutigen 9. November in Nordrhein-Westfalen. Mehrere tausend Ärzte aus der Region wollen auf der Kölner Domplatte ab 11 Uhr zu einer Protestkundgebung der Freien Ärzteschaft e.V. und des Hartmannbun…

Schönheits-OP privat nicht teurer

Handakte WebLAWg / Ein Arzt ist auch bei der privaten Abrechnung nicht medizinisch indizierter Operationen an die Gebührenordnung (GOÄ) gebunden. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor. In dem Fall hatte ein Chirurg, der eine private Klinik betreibt, von der Pati…

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RA Michael Felser

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