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BGH: Anspruch trotz eigener Wettbewerbswidrigkeit

am 07.05.2005 von http://log.handakte.de/

Der BGH (Urt. v. 24.02.2005 - Az.: I ZR 101/02) hat zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, ob einem Wettbewerber ein Anspruch gegen einen Konkurrent auch dann zusteht, wenn er sich zugleich selber rechtswidrig verhält. Diese unclean hands-Problematik ist vor allem im anglo-amerikanischen Recht weit verbreitet. Im allgemeinen deutschen Zivilrecht gilt dieses Prinzip über den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Die Frage, …

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