BGH: Anforderungen an Lastschrift- bzw. Abbuchungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Bundesgerichtshof , Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07 - Nicht unmittelbar zum Internetrecht hat der BGH entschieden und doch
dürfte das aktuelle Urteil zahlreiche entgeltliche online-Dienste, TK-Anbieter und Provider zu einer Prüfung der Allgemeinen
Geschäftsbediingungen veranlassen. Die auf Prüfung eines Verbraucherverbands untersuchte Klausel zur 8220;Abbuchung8221; von
Mitgliedsbeiträgen (im vorliegenden Fall in Sport-Studios), dürfte in vergleichbaren Varianten auch bei entgeltlichen
Online-Communities, TK-Anbietern, Providern, etc. zu finden sein. Grundsätzlich befand das Gericht eine formularmäßige Verpflichtung
eines Verbrauchers zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für zulässig. Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden komme beim
Einzugsverfahren nicht in Betracht, wenn
es sich um die Sollstellung geringfügiger Beträge handelt oder ein größere regelmäßig in gleich bleibender, von vornherein
feststehender Betrage eingezogen
wird.
Demgegenüber bedeute die Einlösung der
im Abbuchungsauftragsverfahren, dass die Kontobelastung nicht mehr rückgängig gemacht werden könne. Sie ist daher grundsätzlich
unangemessen. In dem Verbandsprozess war die kundenfeindlichste Auslegung anzuwenden, so dass die entsprechende Klausel unzulässig
war.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.kanzlei-exner.de
BGH entscheidet über die Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen eines Sportstudios …
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