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BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine

am 28.04.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht,
dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren,
dass sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden
(EuGH, Urteil vom 11.3.2003 - Az. C 40/01 - Ansul/Ajax; BGH, Urteil vom 21.7.2005 - Az. I ZR 293/02, WRP 2005, 1527 -
OTTO; BGH, Beschluss vom 15.9.2005 - Az. I ZB 10/03, WRP 2006, 241 - NORMA).
Hierfür ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für
das Produkt verwendet wird, für das sie eingetragen ist (BGH, Beschluss vom 06.05.1999 - I ZB 54/96,WRP 1999, 936 - HONKA;
BGH, Urteil vom 21.07.2005 - Az. I ZR 293/02 - OTTO; BGH, Beschluss vom 15.09.2005 - Az. I ZB 10/03 - NORMA).


2. An einer rechtserhaltenden Benutzung fehlt es, wenn das Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen und nicht zugleich
zumindest auch als Marke für das konkret vertriebene Produkt benutzt worden ist (BGH, Urteil vom 10.10.2002 - Az. I ZR 235/00 -
BIG BERTHA; BGH, Urteil vom 21.07.2005 - Az. I ZR 293/02 - OTTO; BGH, Beschluss vom 15.09.2005 - Az. I ZB 10/03 - NORMA).


3. Nach § 26 Abs. 3 MarkenG gilt als Benutzung einer Marke auch die Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung abweicht,
soweit die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern. Danach liegt eine rechterhaltende Benutzung dann vor,
wenn der Verkehr die eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe …

BGH - I ZR 162/04 - AKZENTA: zur rechtserhaltenden Benutzung einer Dienstleistungsmarke

ipweblog.de / BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 162/04 - AKZENTA Leitsätze: MarkenG § 26 Abs. 1 Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der …

BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Die Frage der Benutzung einer Marke ist ein häufiger Streitpunkt in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie nun konkret die Benutzung einer Dienstleistungsmarke erfolgen kann, hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidun…

BGH: AKZENTA

MarkenBlog / AKZENTA MarkenG § 26 Abs. 1 Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, so…

BGH : bodo Blue Night - Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Mar…

Otto ist löschungsreif

muepe.de | weblog peter müller / Der Otto-Versand unterlag vor dem BGH (Urteil v. 21.07.2005 – I ZR 293/02) im Streit um seine Marke Otto. Der BGH bestätigte die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg, die das Unternehmen auf eine Popularklage hin verur…

LG Braunschweig: Markenrechtsverletzung durch AdWords-Anzeigen - Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer AdWords-Kampagne kann Zeichenrechte verletzen, wenn eine markenmäßige Benutzung durch Ausnutzung der markenspezifische

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung eines geschützten Zeichens als Keyword in einer AdWords-Kampagne kann grundsätzlich Zeichenrechte verletzen - ebenso wie die Verwendung als Metatag (vgl. LG Braunschweig MMR 2007,121; Az. 9 O 2827/07 - Heinz von Heiden; zuletzt…

OLG Frankfurt a.M.: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung - Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine AdWords-Werbung im Rahmen der Ergebnisseiten einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlun

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung eines Zeichens ist nur dann kennzeichenrechtlich relevant, wenn dabei der Funktion der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, als Herkunftshinweis der Ware oder Dienstleistung zu wirken, genutzt wird. Das ist der Fall, wenn ein…

EuGH: Markenbenutzung in vergleichender Werbung - Ein Markeninhaber kann einem Dritten die Benutzung eines mit der Marke identischen oder ähnlichen Zeichens in einer vergleichenden Werbung nicht verbieten, wenn die Benutzung beim Publikum keine Ver

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Art. 5 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und Art. 3a Abs. 1 der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 über…

“Tastmarke”

Handakte WebLAWg / Als Marke können Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, § 3 Abs. 1 MarkenG. Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, dem Verbraucher oder d…

EuGH: Die Verwendung einer geschützen Marke bei vergleichender Werbung kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlaubt sein

Dr. Bücker Newsfeed / Wie der EuGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - Az. C-533/06 nunmehr entschieden hat, ist unter bestimmten Voraussetzungen vergleichende Werbung unter Verwendung bestimmter geschützter Bildmarken erlaubt. Die Entscheidung des Gerichts betrifft insbesond…

BGH: AIDOL - In der Verwendung einer kennzeichenrechtlich geschützten Bezeichnung als Metatag im HTML-Code oder auch in Weiß-auf-Weiß-Schrift kann eine kennzeichenmäßige Benutzung liegen (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls = MIR 2006, Dok.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in Weiß-auf-Weiß-Schrift, kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte d…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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