Zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Die herrschende Meinung | 27. März 2010 — (pm) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein H…
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 11. März 2010 (AZ: I ZR 123/08) entschieden, dass Angebote in Internetpreissuchmaschinen zum Schutz der Verbraucher mit aktuellen Preisen ausgezeichnet sein müssen.
Eine Irreführung des Verbrauchers kann vorliegen, wenn Händler Preiserhöhungen nicht umgehend aktualisieren. Der Senat führte hierzu aus, dass Händler Preise für Produkte erst dann umstellen dürften, wenn auch die Änderung auch in der Suchmaschine angezeigt wird. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals erwarte bei den dort präsentierten Angeboten „höchstmögliche Aktualität“ und rechne nicht damit, dass die Preise in der Suchmaschine aufgrund noch nicht aktualisierter Preiserhöhungen bereits überholt sind.
Der Bundesgerichtshof folgte den Anträgen des Media Markts. Der Beklagte hatte am 10. August 2006 eine Espressomaschine für 550 Euro über die Preissuchmaschine idealo.de angeboten. Auf der Preisrangliste der Suchmaschine rangierte er damit unter 45 Angeboten auf Platz eins und zwar auch noch um 20 Uhr, obwohl er den Preis für die Espressomaschine bereits drei Stunden zuvor auf 587 Euro heraufgesetzt hatte. Der Beklagte hatte idealo.de die Preisänderung zwar in dem Moment mitgeteilt, in dem er selbst den Preis auf seiner Internetseite heraufgesetzt hat. Derartige Änderungen werden dort aber nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt.
Die Irreführung der Verbraucher wird auch durch den Hinweis “Alle Angaben ohne Gewähr!” in der Fußzeile der Preisvergleichsliste nicht verhindert. Durch einen Klick auf diesen Hinweis öffnet sich ein Fenster mit einem weiteren Text, aus dem sich ergibt, dass “eine Aktualisierung in Echtzeit … aus technischen Gründen nicht möglich [ist], so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeit von Produkten zu Abweichun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. März 2010 auf http://blog.boesel-kollegen.de.
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