BGH: AG-Mitteilungspflicht, -Hauptversammlungsbeschluss
am 10.06.2006 von http://lawandlifestyle.blogspot.coma) Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. b) Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes nach § 20 Abs. 7 Satz 1 AktG für den Zeitraum der Nichterfüllung der Mitteilungspflicht erfasst - abgesehen von der Ausnahme in Satz 2 der Norm - alle aus der Aktie folgenden Mitgliedschaftsrechte. Darunter fällt insbesondere auch die Anfechtungsbefugnis des Aktionärs nach § 245 Nr. 1, Nr. 2 AktG. c) Ein Hauptversammlungsbeschluss, der unter Mitwirkung eines nach § 20 Abs. 7 AktG nicht stimmberechtigten Aktionärs gefasst wurde, ist nicht nichtig, sondern lediglich wegen Gesetzesverletzung nach § …
Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes …
Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes …
Stimmloser Gründungsbeschluss
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein wegen allseitiger Verletzung der Anzeigepflicht aus § 20 Abs. 1 AktG “stimmlos” gefasster - aber vom Versammlungsleiter festgestellter - Hauptversammlungsbeschluss ist nicht nichtig, sondern anfechtbar. Eine Anfechtungsbefugnis kommt…
Bezugsrechtsausschluss bei Wandelanleihen
Blickpunkt Recht & Steuern / Für einen Hauptversammlungsbeschluss, durch den der Vorstand zu einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen i.S. von § 221 AktG im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung (§ 192 AktG) ermächtigt wird, ge…
BGH: Keine Kaufpreisvereinbarung als Einigungsmangel
Law & Lifestyle / a) Wird bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrages keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt, so kommt - vorbehaltlich eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts - ein Kaufvertrag wegen dieses Einigungsmangels nicht …
Die Internetseite der Aktiengesellschaft als Organ der Pflichtpublikation
Unternehmensrechtliche Notizen / Das Aktiengesetz ordnet verschiedentlich an, dass Dokumente den Aktionären “zugänglich” zu machen sind (§§ 126 Abs. 1 und 2, 127, 128 Abs. 2 Satz 2, 129 Abs. 4 Satz 1, 161 Satz 2 AktG, s. auch § 16 Abs. 4 Satz 5 WpÜG; § 285 Nr. 16…
1 BvR 390/04 vom 30.05.2007
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft (sog. Squeeze-out) nach § 327 a Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (im Folgenden: AktG). Die Beschwerdeführer wenden sich in erster Linie gegen…
BGH: Ausgeschlossener Aktionär kann weiter anfechtungsbefugt sein
Unternehmensrechtliche Notizen / Die Hauptversammlung stimmte der Verpflichtung zur Übertragung des Gesellschaftsvermögens gem. § 179a AktG zu. Dagegen erhob ein Aktionär eine Anfechtungsklage (§§ 243 ff AktG). Nach Klageerhebung erging ein Hauptversammlungsbeschluss…
Nullausgleich für aussenstehende Aktionäre
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof kann es zulässig sein, wenn der einem Gewinnabführungsvertrag zustimmende Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Ausgleich für außenstehende Aktionäre auf 0,00 € f…
HypoVereinsbank HV-Beschluss zu Creditanstalt Verkauf nichtig
Verschmelzungsbericht / Das LG München I hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil am 31. Januar 2008 (5 HK O 19782/06) den Beschluss der Hauptversammlung der HypoVereinsbank AG vom 25. Oktober 2006, mit dem unter anderem der Verkauf der Bank Austria Creditanstalt an Uni…
Aktienrechtliches aus der HV-Saison 2008
Unternehmensrechtliche Notizen / Die diesjährige HV-Saison enthält wieder schöne Beispiele für die Vorlesung im Aktienrecht. Da wäre die HV der TUI-AG. Beantragt war im Wege der Ergänzung der Tagesordnung durch einen Minderheitsaktionär (§ 122 Abs. 2 AktG), dass dem Vorstan…
