BGH: Abmahnung eines privaten eBay-Angebots von Software zur Umgehung von Kopierschutz (”Clone-CD”) zulässig
am 10.11.2008 von http://damm-legal.de
BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 219/05
§ 95a Abs. 3 UrhG, §§ 677, 683 Satz 1, § 670, 823 Abs. 2 BGB
Der BGH hat entschieden, dass auch Privatpersonen, die (wie hier über eBay) Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Audio-CDs käuflich anbieten, von den Herstellern der Tonträger auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, auch für private und einmalige Verkaufsangebote gelte. Es verstoße nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Erneut (→ Klicken Sie bitte auf diesen LInk, der JavaScript verwendet: BGH Abmahnkostenersatz) ) bestätigte der BGH, dass der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung nicht entfalle, weil die Anspruchsinhaber (hier: die Tonträgerhersteller) über eigene Rechtsabteilungen verfügten. Der hier klagende Privatmann kam nicht in Genuss der Abmahnungspauschale von 100 EUR (vgl. § 97 a Abs. 2 UrhG), da die Rechtsverletzung vor dem 01.09.2008 erfolgte, also vor Inkrafttreten des § 97 a Abs. 2 UrhG.
Bundesgerichtshof
Urteil
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren, in dem bis zum 27.06.2008 Schriftsätze eingereicht werden konnten, durch … für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.11.2005 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Tatbestand:
Die Beklagten stellen Tonträger her. Sie setzen technische Schutzmaßnahmen ein, um das Kopieren der von ihnen hergestellten CDs zu verhindern. Der Kläger bot ab dem 1. Mai 2004 eine Originalversion des Programms „Clone-CD” mit dem Zusatz „Allesbrenner” auf der Internetplattform eBay zum Verkauf an. Mit …
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1 BvR 1008/08 vom 05.11.2008
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