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BGH: Abmahnaktion - Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten wegen Abmahnkosten ein Schadensersatzanspruch jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt.

am 24.05.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten
wegen der für die Abmahnung aufgewendeten Kosten ein Schadensersatzanspruch
jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung
handelt.
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2. Beim Einstellen einer wettbewerbswidrigen Werbung ins Internet handelt es sich
nicht um einen Einzelverstoß, sondern um eine Dauerhandlung.
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3. Auch im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Verletzte Ersatz auch des
Schadens verlangen kann, der durch eine auf einer eigenen Willensentscheidung
beruhenden Handlung des Verletzten entstanden ist, wenn diese Handlung durch ein
rechtswidriges Verhalten des anderen herausgefordert worden ist und eine nicht
ungewöhnliche Reaktion auf dieses Verhalten darstellt. Unter diesen Voraussetzungen
ist auch derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der schuldhaft den unrichtigen
Anschein eines von einem Dritten begangenen Wettbewerbsverstoßes erweckt.
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4. Ein von den Richtern unterzeichnetes so genanntes Protokollurteil i.S. von § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO
braucht nur dann nicht mit dem Protokoll verbunden zu werden, wenn …

Abmahnaktion

Handakte WebLAWg / Dem abmahnenden Wettbewerber steht gegen den schuldhaft handelnden Abgemahnten wegen der für die Abmahnung aufgewendeten Kosten ein Schadensersatzanspruch jedenfalls dann zu, wenn es sich bei dem Wettbewerbsverstoß um eine Dauerhandlung handelt. B…

OLG Köln: WLAN-Router nicht vorrätig - Zum Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei irreführender Internet- und Zeitungswerbung. Zur wettbewerbsrechtlichen Abgrenzung von Einzel- und Dauerhandlung.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Lauf der Verjährungsfrist (§ 11 Abs. 1, Abs. 2 UWG) bei wettbewerbsrechtlichen (Unterlassungs-) Ansprüchen ist entscheidend davon abhängig, ob - wettbewerbsrechtlich - eine Einzelhandlung oder eine Dauerhandlung in Rede steht. Bei einer…

AG Bonn: Kostenerstattungsanspruch des unberechtigt Abgemahnten - Erfolgt eine Abmahnung unberechtigt, kann den Abmahnenden ein Übernahmeverschulden und eine Schadenersatzpflicht i.S.v. § 678 BGB treffen.

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OLG Bremen: Abmahnung als „Retourkutsche“ nicht rechtsmissbräuchlich

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Hanseatisches OLG Bremen: Retourkutsche nicht per se rechtmissbräuchlich - Die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG soll den Abgemahnten vor Wettbewerbsschützern schützen, denen es vordergründig um die Generierung von Abmahnkosten und nicht um den fai

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wer sich als Abmahnender zum Hüter des Wettbewerbs macht, darf sich nicht darüber beklagen, wenn der Abgemahnte eine ihm gegenüber ausgesprochene Abmahnung zum Anlass nimmt, die Werbemethoden des Abmahnenden näher zu betrachten und darin en…

Hanseatisches OLG: Beseitigung der Erstbegehungsgefahr - Die durch ein bestimmtes - konkret nicht wettbewerbswidriges - Verhalten gesetzte Erstbegehungsgefahr für einen Wettbewerbsverstoß kann grundsätzlich durch eine nicht-strafbewehrte Unterwer

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Für die Frage, ob ein Bagatellfall i.S.v. § 3 UWG vorliegt, ist der konkret gerügte Verstoß zu Grunde zu legen. 2. Der Verstoß gegen die Angabepflichten des § 35a GmbH stellt jedenfalls dann wettbewerbsrechtlich nur einen unerheblichen V…

Amtsgericht Bonn: Unberechtigt Abgemahnter kann u. U. Kosten für seine Rechtsverteidigung verlangen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 29.04.2008 (Az. 2 C 525/07) entschieden, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines R…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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