BGH: Abmahn- und Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes
am 10.07.2005 von http://www.dr-bahr.com/Der BGH (Urt. v. 27.01.2005 - Az.: I ZR 146/02) hatte zu entscheiden, unter welchen Umständen ein Verband wettbewerbsrechtliche Verletzungen rechtlich verfolgen kann.Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 …
Beurteilung der Klagebefugnis eines Verbandes
Handakte WebLAWg / Bei der Beurteilung, ob ein Verband i.S. des § 8 UWG klagebefugt ist, können als ihm angehörig auch solche Unternehmer zu berücksichtigen sein, die ihm nur mittelbar als Mitglieder eines ihm beigetretenen anderen Verbands angehören. Dieser ander…
Linux Verband ./. NDR
BERLIN BLAWG / Der Linux-Verband ist weiterhin der Auffassung, die vom NDR bei der Wahlberichterstattung in der ARD erfolgte Einblendung des Microsoft Logos sei rechtswidrig. Der Linux-Verband sieht sich darin nach der ersten mündlichen Verhandlung in dieser Sac…
OLG Celle: Klagebefugnis eines Verbandes bei Internet-Streitigkeiten
domainundrecht.de / JurPC: OLG Celle, Urteil vom 19.01.2006 (Az.: 13 U 191/05) “Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass Tochtergesellschaften von Mitgliedern des Wettbewerbsverbands in…
Linux Verband erwirkt einstweilige Verfügung gegen den NDR
BERLIN BLAWG / Der Linux Verband hat eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung gegen den NDR erwirkt. Danach wird der Rundfunkanstalt verboten, bei der Präsentation von Wahlumfragergebnissen das Logo der Softwarefirma Microsoft einzublenden. Der Beschl…
BGH: Sammelmitgliedschaft V - Zur Klagebefugnis eines Verbands bei, durch einen diesem beigetretenen Verband, vermittelten Wettbewerbern und zur erheblichen Zahl von Unternehmern i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Klagebefugnis eines Verbands nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.) setzt voraus, dass dieser die Interessen einer erheblichen Zahl von Unternehmern wahrnimmt, die auf demselben Markt tätig sind wie der Wettbewerber, gegen…
Linux-Verband erwirkt gg. NDR wg. Microsoft-Schleichwerbung einstweilige Verfügung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Linux-Verband hatte der Fernsehanstalt ARD, namentlich dem Norddeutschen Rundfunk, Schleichwerbung für die Software-Firma Microsoft im Rahmen des TV-Duells vorgeworfen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 10.09.2005. Der NDR hatte daraufhin diese Ansprüc…
AG Winsen: Haftung eines Forum-Betreibers
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Winsen (Beschl. v. 06.06.2005 - Az.: 23 C 155/05) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen der Betreiber eines Internet-Forums für rechtswidrige Inhalte, die durch Dritte erstellt wurden, haftet.Über den Kläger wurden rechtsw…
