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BGH (4 StR 522/06) ändert Rechtsprechung zur Frage der Wichtigkeit eines Körperglieds im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB

am 20.05.2007 von http://strafprozess.blogspot.com

Der vierte Strafsenat hatte sich mit der aus der Überschrift ergebenden Rechtsfrage zu beschaffen und hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben:BUNDESGERICHTSHOFIM NAMEN DES VOLKESUrteil4 StR 522/06vom15. März 2007Der Senat hält mit der Literatur die Auslegung, die das Tatbestandsmerkmal der Wichtigkeit eines Körperglieds durch das Reichsgericht erfahren hat, für zu eng und nicht mehr zeitgemäß. Er ist der Auffassung, dass bei Beurteilung der Frage, ob ein Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB wichtig ist, auch individuelle Körpereigenschaften und dauerhafte körperliche (Vor-)Schädigungen des Verletzten zu berücksichtigen sind.Einer solchen Auslegung des Tatbestandsmerkmals stehen weder der Wortlaut des Gesetzes noch tragende Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs entgegen. Soweit eigene Rechtsprechung des Senats (MDR bei Dallinger 1953, 597) entgegensteht, wird diese aufgegeben.§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist ein konkretes Verletzungsdelikt, dessen Erfolg auch von der jeweiligen körperlichen Beschaffenheit des Tatopfers abhängt. So hat ein Finger der linken Hand naturgemäß für einen Linkshänder eine größere Bedeutung als für einen Rechtshänder. Für einen Menschen ohne Hände, etwa infolge einer körperlichen Behinderung, der gelernt hat, seine Ze-hen als Fingerersatz einzusetzen, sind diese Zehen für das Hantieren ebenso wichtig wie die Finger für einen nicht behinderten Menschen (vgl. Hardtung in MünchKomm StGB § 226 Rdn. 27). Solche dauerhaften körperlichen Besonderheiten eines Tatopfers bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Wichtigkeit eines Körperglieds entsprechend der vom Reichsgericht entwickelten Rechtsprechung gänzlich außer Acht zu lassen, widerspräche dem heutigen Verständnis eines gleichberechtigten Zusammenlebens von …

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So etwas können nur Juristen …

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … nämlich die Frage beantworten, ob ein Körperglied wichtig ist oder nicht. Der BGH (Urteil vom 15.03.2007, Aktenzeichen 4 StR 522/06) tut es und ordnet einzelne Fingerglieder den wichtigen Organen zu. Hintergrund ist die Differenzierung zwis…

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter einer Aufforderung im Sinne des § 111 StGB ist jede Kundgebung zu verstehen, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem Aufgeforderten ein bestimmt bezeichnetes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen. Schon die Formuli…

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Recht und Gesetz / Seit dem 08.09.2005 ist der neue § 303 II StGB in Kraft (Graffiti-Fall). Hiernach wird nicht nur derjenige wegen Sachbeschädigung bestraft, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört (§ 300 Abs. 1 StGB), sondern auch derjenige,…

Bewegung im Streit um die Mordmerkmale?

Sartorienfelder / Der § 211 des Strafgesetzbuches (Mord) ist in vielfacher Hinsicht umstritten. Das beginnt mit der Strafandrohung, die zwingend die lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht und geht weiter zu der Frage nach der Reichweite der dort im zweiten Absatz gena…

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An dieser Stelle berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, auch Spezialist für Verkehrsunfallabwicklungen, über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt.

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