BGH: 20% auf alles, ... - irreführend nach UWG!
am 21.11.2008 von http://blog.mein-recht-im-netz.de
Der BGH hat die Rabattaktion der Baumarktkette Praktiker mit deren bekannten Slogan "20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung" als irreführende Werbung eingestuft und für wettbewerbswidrig befunden. Grund: Eine Woche vor der Aktion wurden wenige Artikel aus dem Sortiment billiger beworben und verkauft. Praktiker selbst sprach von einer Bagatelle.
Die Praxis hat die Praktiker eingeholt. Die Baumarktkette darf nicht mit ihrem Slogan "20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung" werben, wenn unmittelbar vor der Aktion einzelne Artikel aus dem 70.000 Artikel fassenden Sortiment billiger angeboten wurden. Dies hat der BGH mit Urt. v. 20.11.2008 - I ZR 122/06 - entschieden. "Ein ziemlich klarer Fall der Irreführung", so der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs nahm die Baumarktkette auf Unterlassung in Anspruch. Sie hatte aufgrund von Testkäufen festgestellt, dass für 4 Artikel aus dem Sortiment der Beklagten unmittelbar vor der Aktion ein niedrigerer Preis gegolten hatte, der zum Aktionsbeginn erhöht worden war.
Das LG Saarbrücken hatte die Klage abgewiesen und wurde vom OLG Saarbrücken mit Urt. v. 21.06.2006 - 1 U 625/05 - bestätigt. Der BGH hob nun das Berufungsurteil auf und verurteilte die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung.
Unstreitig im Verfahren war, dass die Baumarktkette für die 4 Artikel die höheren Preise auch schon über einen längeren Zeitraum in der Vergangenheit verlangt hatte, dass aber in der Woche vor der Aktion ein Sonderpreis gegolten hatte, der allerdings nicht als solcher gekennzeichnet war. "Bagatellverstoß", meinte die Beklagte: Die Preise für die 4 Artikel - darunter ein Akkuschrauber, ein Schlagbohrer und eine Raufaser-Tapete - seien …
Bundesgerichtshof : 20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung - Die Werbung für eine Rabattaktion ist irreführend, wenn mit deren Beginn die Preise heraufgesetzt werden.
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