BGH: Ohne 19% Mehrwertsteuer - Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" stellt auch dann keine unangemessene und unsachliche Beeinflussung der Verbraucher dar, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestell

1. Eine Werbeaussage ist nicht schon dann unlauter, wenn das Kaufinteresse der Verbraucher lediglich durch einen hohen Rabatt (hier: in Höhe von 19% vom Kaufpreis) geweckt wird. Die damit verbundene Anlockwirkung liegt in der Natur des Leistungswettbewerbs und ist nicht wettbewerbswidrig (BGH, Urteil vom 07.06.2010 - Az. I ZR 157/98 - Widerruf der Erledigungserklärung; BGH, Urteil vom 22.05.2003 - Az. I ZR 8/01 - Einkaufsgutschein). 2. Für die Annahme einer unangemessenen unsachlichen Beeinflussung des Verbrauchers im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG durch die Werbung mit einem Preisrabatt müssen zu dem in Aussicht gestellten Nachlass besondere Unlauterkeitsumstände hinzutreten, die die Fähigkeit des Verbrauchers zu einer informationsgeleiteten Entscheidung wesentlich zu beeinträchtigten drohen. Bei einer zeitlichen Begrenzung der Werbeaktion können solche Umstände darin liegen, dass dem Verbraucher nur eine unangemessen kurze Überlegungszeit zusteht (BGH, Urteil vom 13.11.2002 - Az. I ZR 40/01 - Umgekehrte Versteigerung im Internet). Unzulässig können daher übersteigert zeitgebundene Angebote sein, die den potentiellen Kunden unter starken Zeitdruck setzen, um ihn zu einem schnellen und unüberlegten Kaufentschluss zu bewegen. 3. Der mündige Verbraucher ist durchaus in der Lage, mit einem (starken) Kaufanreiz (hier: Werbung mit "Nur heute Haush…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Mehrwertsteuer , Preisvergleich
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 14. September 2010 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" zulässig auch wenn die Werbung erst am Tag der…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 14. September 2010 — BGH Urteil vom 31.03.2010 I ZR 75/08 Ohne 19% Mehrwertsteuer UWG (2004) §§ 3, 4 Nr. 1 Leitsatz des BGH: Eine Werbung mit der Angab…

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" zulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 31. März 2010 — Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher a…

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 31. März 2010 — Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher a…

Bundesgerichtshof : Zur Zulässigkeit einer Werbung mit der Angabe "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer", die erst am Tag der Rabatt…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. April 2010 — BGH, Urteil vom 31.03.2010 - Az. I ZR 75/08; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2007 - Az. 33 O 68/07 KfH; OLG Stuttgart…

BGH: Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” zulässig

IP|Notiz | 1. April 2010 — Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Werbung m…

Bundesgerichtshof: Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” zulässig

fachanwaltsliste.de | 3. April 2010 — Urteil vom 31. März 2010 – I ZR 75/08 LG Stuttgart, Urteil vom 28. September 2007 – 33 O 68/07 KfH OLG Stuttgart, Urteil vo…

Bundesgerichtshof: Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” zulässig

fachanwaltsliste.de | 3. April 2010 — Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08 LG Stuttgart, Urteil vom 28. September 2007 - 33 O 68/07 KfH OLG Stuttgart, Urteil vo…

Nur heute ohne 19% Mehrwertsteuer

Dr. Behrmann & Härtel | 12. April 2010 — Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Werbung mit …

BGH: “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” nicht wettbewerbswidrig

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 5. April 2010 — Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 75/08) führt die Bewerbung mit der Angabe “Nur heute Haushaltsgroßgeräte o…

BGH, I ZR 75/08: Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” zulässig

ipweblog.de | 13. April 2010 — BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08 Aus der Pressemitteilung: Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige …