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BGB-InfoV Musterbelehrung Reloaded

am 13.11.2007 von http://www.palawa.de

Vor noch gar nicht allzu langer Zeit, in einem Land, in dem man mit vielen wortgleichen Abmahnungen durchaus jede Menge Geld verdienen kann, ergab eine Anfrage bei den Regierigen (Bt-Drucks. 16/3595) , dass man die Widerrufs- u. Rückgabebelehrungs-Muster der Anlage 2) und 3) zu § 14 BGB-InfoV als ausreichend erachte (Zitat: “Wie zu Frage 3 ausgeführt ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Musterwiderrufsbelehrung den an sie gestellten Anforderungen gerecht wird”). Wer sich einmal die gesammelten Fehler und Verbesserungsvorschläge zu Gemüte führen möchte, dem sei der Artikel des Kollegen Fröhlisch ans Herz gelegt.
Inzwischen scheint man sich angesichts der Zwangszüchtigung tausender Händler mit der Geißel des § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. <bitte, setzen Sie Ihren Informationspflichtenfavoriten ein> (unlauteter Wettbewerb durch Rechtsbruch) eines Besseren besonnen zu haben, denn - o Wunder - auf der Website des BMJ findet sich seit kurzem ein …

Vorher bei http://www.palawa.de (PaLAWa)

» Ed Hardy Abmahnungen - Totenkopf ahoi!

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