BFH: Zu den Voraussetzungen der Ansparabschreibung
am 28.04.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/
Der Bundesfinanzhof hat sich in seiner Entscheidung XI R 52/04 vom 13. Dezember 2005 eingehend mit den Voraussetzungen der sogenannten Ansparabschreibung beschäftigt…
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestehend aus den Gesellschaftern Dr. S und Dr. H, die in den Streitjahren 1997 und 1998 als Ärzte eine Gemeinschaftspraxis betrieben. Den Gewinn ermittelte die GbR nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
In den Streitjahren machte sie jeweils Betriebsausgaben nach § 7g Abs. 3 i.V.m. Abs. 6 EStG geltend. Die in “1998/99″ geplanten Investitionen hatten nach einer vom damaligen Steuerberater am 9. Dezember 1998 angefertigten handschriftlichen Aufstellung ein Gesamtvolumen von 203 000 DM. Die auf 100 000 DM abgerundete Hälfte dieses Betrags wurde als Betriebsausgabe nach § 7g Abs. 6 EStG in der auf den 17. Dezember 1998 datierenden Gewinnermittlung 1997 ausgewiesen. Für das Jahr 2000 plante die Klägerin nach einer handschriftlichen Aufstellung vom 13. Februar 2000 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von 343 600 DM. Dementsprechend wurden in der Gewinnermittlung 1998 vom 23. Februar 2000 abgerundet 170 000 DM nach § 7g Abs. 6 EStG als Betriebsausgaben geltend gemacht. Die beim Beklagten und Revisionsgegner (Finanzamt –FA–) eingereichten Gewinn- und Verlustrechnungen enthielten lediglich den jeweiligen Ausgabegesamtposten, die beiden Aufstellungen waren nicht beigefügt.
Im Laufe einer im Mai 2000 begonnenen Betriebsprüfung legte die GbR die beiden Aufstellungen auf entsprechende Nachfrage des Prüfers vor. Im Anschluss an die Betriebsprüfung versagte das FA die steuerliche Berücksichtigung der Betriebsausgaben, weil Art und Umfang der geplanten Investitionen sowie …
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage
Blickpunkt Recht & Steuern / Erklärt der Steuerpflichtige, eine Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG vorzeitig –d.h. bereits mit Wirkung für das Folgejahr ihrer Bildung– auflösen zu wollen, so dokumentiert er damit eindeutig, dass er von der geplanten Investi…
Ansparrücklage für Tiere
Blickpunkt Recht & Steuern / Für Tiere des Anlagevermögens kann die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 bis 5 EStG ohne Ansatz eines Schlachtwerts gebildet werden. Sobald für die begünstigten Tiere Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, ist die Rücklage nach § 7g Abs. 4…
Ansparrücklage für gleichartige Wirtschaftsgüter
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bildung der Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG setzt nicht voraus, dass der voraussichtliche Investitionszeitpunkt in der Buchführung oder in den Aufzeichnungen für die Gewinnermittlung ausgewiesen wird. Wurden für die Ansc…
Keine unterjährige Auflösung von Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung
JuracityBlog / Keine unterjährige Auflösung von Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung Bundesfinanzhof, VIII-R-82/05, Urteil vom 26.02.2008 Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG können bei Gewinnermittlung durch…
Sonderabschreibung bei Geschäftseröffnung
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Steuerpflichtiger kann die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG für im Jahr der Betriebseröffnung (hier: 2001) angeschaffte oder hergestellte begünstigte Wirtschaftsgüter auch dann in Anspruch nehmen, wenn er kein Existenzgründer i.S. v…
BFH: Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe erhöht regelmäßig steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 20.12.2006 - X R 31/03 Pressemeitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 23: “Nach § 7g Abs. 3 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) können kleinere und mittlere Unternehmen für die künftige Anschaffung oder Herstellung bewe…
