BFH: Unterhaltszahlungen an Schwiegermutter können auch von getrennt lebendem Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

BFH-Urteil vom 27.07.2010 – VI R 13/10

Pressemeldung Nr. 81 des Bundesfinanzhofs (BFH):

“Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 27. Juli 2010 VI R 13/10 entschieden, dass Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.

Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ihrem Ehemann getrennt und leistete dennoch Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende verheiratete Schwiegermutter. Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sei. Das Finanzgericht bestätigte dies und sah die Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an.

Der BFH gab nun der Klägerin Recht. Der Wortlaut des hier maßgeblichen § 33a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes stelle lediglich auf den zivilrechtlichen Bestand eines Eheverhältnisses ab. Die Vorschrift sei auch nicht dahingehend einschränkend auszulegen…

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Themen: Unterhalt , Einkommensteuer , Estg , Finanzamt

Erschienen 5. Oktober 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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