BFH: Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs
BFH-Urteil vom 19.05.2010 – XI R 32/08
Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 80:
“Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08 entschieden, dass die Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung
eines dem Unternehmen zugeordneten PKW entweder pauschal in Anlehnung an die ertragsteuerliche sog. 1 %-Regelung oder aber nach den
tatsächlichen Kosten durchzuführen ist.
Die nichtunternehmerische Nutzung eines zum Unternehmen gehörenden PKW unterliegt der Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage für die
Steuer sind grundsätzlich die anteilig auf die Privatnutzung entfallenden Kosten, soweit sie zum Abzug von Vorsteuern berechtigt
haben. Aus Vereinfachungsgründen gestattet es die Finanzverwaltung aber, den zu versteuernden Betrag in Anlehnung an die
ertragsteuerlich zulässige 1 %-Methode zu ermitteln. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird monatlich 1
% des Listenpreises des PKW als Entnahme behandelt.
Im Streitfall hatte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für die private Kfz-Nutzung ihres Gesellschafters bei der
Umsatzsteuer eine unentgeltliche Wertabgabe (früher: Eigenverbrauch) in Höhe von 823,19 € erklärt, die sie wie folgt ermittelt hatte:
Ertragsteuerrechtlicher Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 % Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (hier: Listenpreis in
Höhe von 66.410 € x 1 % x 12 Monate = 7.969,20 €) x 64,56 % = 5.144,91 € x 16 % (das war der im Streitjahr 2003 geltende Regelsteuersatz) = 823,19 €. Der dabei
angesetzte Prozentsatz von 64,56 folgte aus einer …
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