Schuldzinsenabzug: Betrieblicher Schuldzinsenabzug
Blickpunkt Recht & Steuern | 7. Dezember 2005 — Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hat der Gesetzgeber den betrieblichen Schuldzinsenabzug ab dem Wirtschaftsjahr 1999 bzw…
BFH-Urteil vom 23.03.2011 – X R 28/09
Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 54:
“Mit Urteil vom 23. März 2011 X R 28/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass im Fall zu hoher Privatentnahmen die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen auch dann nur gekürzt abziehbar sind, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen.
Nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist seit 1999 der betriebliche Schuldzinsenabzug beschränkt, soweit der Unternehmer sog. “Überentnahmen” tätigt, also über das eingelegte Kapital und bisherige Gewinne hinausgehende Beträge für private Zwecke verwendet. Ausgenommen von dieser Abzugsbeschränkung sind die Zinsen für Investitionskredite in Zusammenhang mit der Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Mit der Regelung soll die Verlagerung von privat veranlassten Zinsen in den betrieblichen Bereich verhindert werden.
Der Kläger hatte im November 1998 eine Apotheke erworben und den Kaufpreis fremdfinanziert. Vom Gesamtkaufpreis entfielen 150.000 DM auf den Erwerb des Warenlagers. Seinen Gewinn ermittelte der Kläger nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Seit der Betriebseröffnung kam es zu Überentnahmen, weshalb das Finanzamt den Gewinn um anteilige Schuldzinsen erhöhte.
Der BFH hat die Abzugsbeschränkung im Grundsatz für rechtmäßig erklärt. Die für Zinse…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Juli 2011 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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