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BFH: Sonderzahlung aus dem Konzernverbund des Arbeitgebers ist kein steuerfreies Trinkgeld

am 20.06.2007 von STEUERRECHT

BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 37/05
Presseerklärung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 51:
“Die mit dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern im Jahr 2002 eingeführte betragsmäßig unbegrenzte Steuerfreiheit von Trinkgeldern gab dem VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) jetzt Anlass, seine Rechtsprechungsgrundsätze zur Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem Arbeitsentgelt und steuerfreiem Trinkgeld fortzuschreiben. Mit Urteil vom 3. Mai 2007 VI R 37/05 entschied er - in einem von mehreren Revisionsverfahren - dass eine Sonderzahlung in Höhe von zwei Monatsgehältern, die eine Konzernmutter nach der Veräußerung ihrer Tochtergesellschaft an die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaft geleistet hatte, kein steuerfreies Trinkgeld nach § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist.
Der BFH qualifizierte Trinkgeld - dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend - als eine dem Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung, die als freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung eine Art honorierende Anerkennung darstelle. Der Trinkgeldempfänger stehe in einer doppelten Leistungsbeziehung und erhalte korrespondierend dazu auch doppeltes Entgelt, nämlich das Arbeitsentgelt für die dem Arbeitgeber erbrachte Arbeitsleistung und das Trinkgeld als Entgelt für eine anlässlich dieser …

Trinkgelder im Konzernverbund

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1% trotz Nutzungsentgelt

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Michael Kaiser

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