BFH: Privates Veräußerungsgeschäft bei zwischenzeitlich betrieblich genutztem Grundstück

Beträgt der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Grundstücks weniger als zehn Jahre (sog. Spekulationsfrist), unterliegt ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich der Einkommensbesteuerung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass dies auch dann gilt, wenn das Grundstück im Laufe des 10-Jahreszeitraums aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt, wieder entnommen und anschließend veräußert wurde (Urteil vom 23.8.2011, IX R 66/10). Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in einem solchen Fall um den bereits im Zeitpunkt der Entnahme aus dem Betriebsvermögen realisierten betrieblichen Gewinn zu korrigieren, so dass für Zwecke des § 23 EStG lediglich die …

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Themen: Privates , Estg , Zeitpunkt , Gewinn , Bfh Aktuell

Erschienen 23. November 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.

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