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BFH: Optionskosten sind bei Nichtausübung des Optionsrechts als vergebliche Werbungskosten abziehbar

am 27.06.2007 von http://www.steuerrechtblog.de

BFH-Urteil vom 03.05.2007 - VI R 36/05
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 55:
“Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt die verbilligte Überlassung von Aktien durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der Vorteil aus einem für Dienstleistungen gewährten Aktienoptionsprogramm führt allerdings erst in dem Zeitpunkt zum Lohnzufluss, in dem die Ansprüche aus den Optionsrechten erfüllt werden. Dabei errechnet sich der Vorteil aus der Differenz zwischen dem üblichen Endpreis der Aktien am Verschaffungstag und den diesbezüglichen Aufwendungen des Arbeitnehmers, zu denen auch Optionskosten zählen.
Der BFH hat mit Urteil vom 3. Mai 2007 VI R 36/05 entschieden, dass die Optionskosten als vergebliche Werbungskosten abziehbar sind, wenn die Optionsrechte nicht ausgeübt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die Optionsrechte wegen Nichtausübung der Option verfallen.
Im Streitfall hatte der Kläger im Jahr 1997 von seinem Arbeitgeber Aktienoptionsscheine mit Bezugsrecht …

Optionskosten bei Nichtausübung

Blickpunkt Recht & Steuern / Räumt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen als Ertrag der Arbeit ein, sind damit zusammenhängende Aufwendungen des Arbeitnehmers erst im Jahr der Verschaffung der verbilligten Aktien zu berücksichtigen. Verfällt das O…

Verfall einer Option ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Blickpunkt Recht & Steuern / Lässt der Inhaber einer erworbenen Kaufoption diese verfallen, ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes nicht erfüllt. Dies hat der Bundesfinanzh…

BFH: Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 12.04.2007 - VI R 89/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH) Nr. 57: “Arbeitslohn ist innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem er dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.…

BFH: Verfall einer Option kein privates Veräußerungsgeschäft

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 19.12.2007 - IX R 11/06 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 48: “Lässt der Inhaber einer erworbenen Kaufoption diese verfallen, ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1…

BFH: Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 26.07.2007 - VI R 64/06 Pressemitteilung Nr. 73 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2007 VI R 64/06 führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer an…

Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung führt nicht notwendig zu Arbeitslohn

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 21/05 Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, muss eine kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die während der Arbeit…

bürgerliche Arbeitskleidung

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten URteil des Bundesfinanzhofs ist die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von Kleid…

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Michael Kaiser

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