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BFH: Lohnsteuer für im Rahmen von Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen

am 06.12.2006 von http://www.steuerrechtblog.de

BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04
Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 69:
“Mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Zuwendung von Goldmünzen bei einer Betriebsveranstaltung nicht der günstigeren Steuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegt. Im Rahmen der jährlich veranstalteten Weihnachtsfeiern überreichte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Krügerrand-Goldmünzen im Wert von ca. 280 € pro Stück. Den Wert der insgesamt zugewendeten Goldmünzen unterwarf der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dem Pauschsteuersatz von 25 v.H. Das Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, die Goldmünzen seien nicht –wie vom Gesetz gefordert– aus Anlass, sondern nur bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung zugewendet worden und versagte deshalb die Anwendung des Pauschsteuersatzes. Klage und Revision des Arbeitgebers blieben ohne Erfolg.
Der BFH entschied, dass Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nur solche seien, die den Rahmen und das Programm der Veranstaltung beträfen. Zuwendungen, die mit der Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stünden, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht …

Geschenke auf Betriebsfeiern

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BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2006 - IV A 2 - S 7068 - 10/06 -

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Rückstellung für Betreuungsprovisionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat im Juli 2004 entschieden, dass ein Versicherungsvertreter, der vom Versicherungsunternehmen Abschlussprovisionen nicht nur für die Vermittlung von Lebensversicherungen, sondern auch für die weitere Betreuung dieser V…

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