BFH: Kosten eines geschiedenen Elternteils für Umgang mit den eigenen Kindern nicht steuerlich abzugsfähig
am 06.12.2007 von http://www.recht-blog.com
Aufwendungen, die ein Elternteil tätigt, um nach einer Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder weiter sehen zu können, sind keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einem am 05.12.2007 bekannt gemachten Urteil entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Vergleichbare Kosten entstünden oftmals auch nicht getrennt lebenden Eltern, so die Richter zur Begründung (Urteil vom 26.09.2007, Az.: III R 28/05).
Quelle: Beck Aktuell vom 06.12.2007
BFH: Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 27.09.2007 - III R 28/05 Pressemeldung Nr. 104 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 27. September 2007 III R 28/05 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Aufwendungen des nicht sorg…
BFH: Auch die Kosten der sog. Pflegestufe “O” sind steuerlich absetzbar
JuracityBlog / Mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Pflegekosten war es zuweilen schon so eine Sache. Insbesondere die Pflegekosten von Heimbewohnern, die nur in der niedrigsten Stufe zahlten, wurden von den Finanzämtern regelmäßig nicht als sog.…
Teil5: Jahressteuergesetz 2008
Rechtblog / Behinderungsbedingte Aufwendungen: Künftig umfasst der Pauschbetrag nur laufende und typische Kosten der Behinderung und nicht wie bisher sämtliche behinderungsbedingte Aufwendungen, die entweder über den Pauschbetrag oder durch Gelten…
Besuchskosten für die eigenen Kinder
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat nochmals seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind unabhängig von deren Höhe regelmäßig nicht als auß…
Kosten einer Vertragsauflösung
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können vorab entstandene vergebliche Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sie tätigt, um sich aus einer gescheiterten Investition zu lösen und so die Höhe d…
Kosten einer Vertragsauflösung
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können vorab entstandene vergebliche Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sie tätigt, um sich aus einer gescheiterten Investition zu lösen und so die Höhe d…
» Beck Aktuell
Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München
