BFH: Kosten eines geschiedenen Elternteils für Umgang mit den eigenen Kindern nicht steuerlich abzugsfähig

Aufwendungen, die ein Elternteil tätigt, um nach einer Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder weiter sehen zu können, sind keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einem am 05.12.2007 bekannt gemachten Urteil entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Vergleichbare Kosten entstünden oftmals auch nicht getrennt lebenden Eltern, so die Richter zur Begründung (Urteil vom 26.09.2007, Az.: III R 28/05).

Quelle: Beck Aktuell vom 06.12.2007

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Themen: Anwalt , Maikammer , Bfh , Steuern

Erschienen 6. Dezember 2007 auf http://www.recht-blog.com.

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