BFH: Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Auslandsreise: Können gemischt veranlasste Aufwendungen aufgeteilt werden?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, grundsätzlich insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dieses sogenannte Aufteilungs- und Abzugsverbot hat der BFH aus § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes entnommen.

Der VI. Senat des BFH möchte nun an dieser strikten Beurteilung nicht mehr festhalten und befürwortet eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, wenn hierfür ein objektiver Maßstab zur Verfügung steht.

Er hat deshalb mit Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 den Großen Senat des BFH angerufen und ihm die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen in Werbungskosten und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden können. In dem zugrundeliegenden Streitfall besuchte der Kläger, der als EDV-Controller angestellt war, eine führende Computer-Messe in den USA. An vier Tagen des insgesamt sieben-tägigen USA-Aufenthalts nahm der Kläger an verschiedenen beruflichen Fachveranstaltungen teil. Drei Tage standen ihm für private Aktivitäten zur Verfügung. Der Kläger machte die Aufwendungen für die USA-Reise als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das Finanzamt erkannte zunächst nur die Tagungsgebühren an. Die Klage hatte insoweit Erfolg, als das Finanzgericht auch die Aufwendungen für vier Übernachtungen und entsprechende Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigte. Die Kosten des Hin- und Rückflugs teilte das Finanzgericht auf und erkannte sie zu 4/7 als Werbungskosten an. Hiergegen wandte sich das Finanzamt mit seiner Revision. Der zuständige VI. Senat des BFH ist der Auffassung, dass das Finanzgericht die Aufwendungen für die Hin- und Rückreise zu Recht aufgeteilt und teilweise als Werbungskosten berücksichtigt hat. Nach dem aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit seien grundsätzlich alle beruflich veranlassten Aufwendungen Werbungskosten. Folglich handele es sich auch bei den Flugkosten insoweit um Werbungskosten, als die USA-Reise beruflich veranlasst sei. Das von der Rechtsprechung des BFH geschaffene Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt beruflich und privat veranlasste Aufwendungen stehe dem nicht entgegen. Denn das Aufteilungs- und Abzugsverbot sei nicht anzuwenden, wenn sich der dem Beruf dienende Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben von dem privat veranlassten Teil abgrenzen lasse. Dies sei hier der Fall, da für die Aufteilung der gemischt veranlassten Reisekosten das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise herangezogen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhof vom 13.09.2006

Berichtet im Steuerrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kanzlei für Neue Medien, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 7. Oktober 2006 auf http://steuerblog.blindwerk.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Teilweise berufliche Auslandsreise

Blickpunkt Recht & Steuern | 13. September 2006 — Immer wieder Anlass zum Streit mit dem Finanzamt bilden die Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Auslandsrei…

BFH: Kosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Auslandsreise: Können gemischt veranlasste Aufwendungen aufgeteilt we…

STEUERRECHT | 13. September 2006 — BFH-Urteil vom 20.07.2006 - VI R 94/01 Pressemitteilung Nr. 43 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Nach der bisherigen Rechtspre…

BFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 13. Januar 2010 — Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 seine Rechtsprechung zur Beurteilu…

Grs 1 06: BFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

Steuerpraxis | 14. Januar 2010 — Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 seine Rechtsprechung zur Beurteilu…

Bundesfinanzhofs (BFH) Hat Mit Beschluss Vom 21. September 2009 GrS 1/06 S: BFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

STEUERRECHT | 13. Januar 2010 — BFH-Beschluss vom 21.09.2009 – GrS 1/06 Pressemeldung Nr. 1 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Große Senat des Bundesfinanzho…

Top aktuell: Neue Rechtsprechung zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen

Steuerpraxis | 12. Juli 2010 — Finanzverwaltung wird die neue Rechtsprechung zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen anerkennen Mit Beschluss vom …

Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

Rechtslupe | 13. Januar 2010 — Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt veranlasster (also sowohl beruflich wie …

BFH Gr. Senat: Aufteilung von gemischt veranlassten Aufwendungen

Steuerpraxis | 7. Juni 2010 — Nachdem der Große Senat des Bundesfinanzhofs mit Beschluss vom 21.09.2009 (GrS 1/06) die Abkehr vom allgemeinen Aufteilungs- un…

BFH: Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise, sowie Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste F…

STEUERRECHT | 2. Juni 2010 — BFH-Urteil vom 21.04.2010 – VI R 5/07 BFH-Urteil vom 21.04.2010 – VI R 66/04 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) N…

BMF-Schreiben Vom 6. Juli 2010 - IV C 3: BMF-Schreiben vom 6. Juli 2010 – IV C 3 – S 2227/07/100003:002 -

STEUERRECHT | 28. Juli 2010 — Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 – GrS 1/06 (BStBl 2…