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BFH: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung

am 27.06.2007 von http://www.steuerrechtblog.de

BFH-Urteil vom 24.05.2007 - VI R 73/05
Pressemitteilung des Gerichts Nr. 53:
“Arbeitnehmer, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises bewertet. Durch die 1%-Regelung werden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Kosten abgegolten, die unmittelbar durch das Halten und den Betrieb des Fahrzeugs veranlasst sind und typischerweise bei seiner Nutzung anfallen.
Mit Urteil vom 24. Mai 2007 VI R 73/05 hat der BFH nun entschieden, dass Unfallkosten von der 1 %-Regelung nicht erfasst werden. Solche Kosten stellen bei Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz einen zusätzlichen geldwerten Vorteil dar. Dieser führt aber nur dann zu einer Steuererhöhung, wenn und soweit die Begleichung der Schadensersatzforderung nicht ihrerseits zum Werbungskostenabzug berechtigen würde. Dies war im Streitfall …

Keine Abgeltung von Unfallkosten durch 1%-Regelung

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttol…

Steuerrecht: Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die Ein-Prozent-Regel

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung, müssen die Arbeitnehmer in der Regel den damit verbundenen sogenannten geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Der Vorteil wird in den meisten Fällen monatlich mit…

Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

Blickpunkt Recht & Steuern / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Dieser Vorteil ist pauschal entweder nach der sog. 1 %- Regelung auf Grundlag…

Firmenwagen: Keine 1%-Regelung bei Gesellschafter-Geschäftsführern

LohnPraxis-Weblog / Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht unter Anwendung der so genannten 1%-Methode zu besteuern. Dieses Urteil (Az.: I R 8/06) hat der Bundesfinanzhof jetzt ver…

BFH: 1% - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden werden

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 07.11.2006 - VI R 95/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 1/2007: “Mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 95/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) über die Bewertung geldwerter Vorteile bei der unentgeltlichen oder ve…

1% trotz Nutzungsentgelt

Blickpunkt Recht & Steuern / Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung eines Diens…

Jahreswagenrabatt

Blickpunkt Recht & Steuern / Wie ist der geldwerte Vorteil zu bewerten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eigene Produkte verbilligt überlässt? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof in einem Fall zu befassen, in dem die Arbeitnehmer verbilligte Automobi…

Fahrtenbuch

Blickpunkt Recht & Steuern / Steuerpflichtige, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, den sie auch für private Fahrten nutzen dürfen, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz…

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