BFH: Kein Ermessen des Finanzamts zur Wahrung des Finanzgeheimnisses!
am 04.09.2008 von http://www.jur-blog.de
BFH, Beschluss vom 14.07.08 VII B 92/08 - Trotz der „Ausspionierung durch Videoüberwachung, der Abhöraffären und des Handels mit Bankdaten ist der Anspruch auf Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des Rechts auf “informationelle Selbstbestimmung” gibt es für Finanzämter keinen Spielraum zur Wahrung des Finanzgeheimnisses. So sieht es der Bundesfinazhof. Recht unverhohlen kritisierte der BFH gleichzeitig die zahlreichen Vorgaben des Gesetzgebers selbst, wegen der „mannigfachen Durchbrechungen des Steuergeheimnisses”.
Es ist schon selten, dass eine derart deutliche Kritik am Gesetzgeber durch ein Obergericht erfolgt, ohne dass eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingeht. Nimmt man diese Kritik des obersten Finanzgerichts ernst, so sind dringend Reformen („Daten-”) Schutzrecht zur Wahrung des Steuergeheimnisses nötig. Das Problem liegt schon in der Aufspaltung in Steuer-, Banken-, Datenschutz-, Strafrechtsnormen und Verwaltungsgesetzen und -vorschriften. Deren Zielsetzungen sind nicht oder wenig miteinander koordiniert. Die geplante Reform des BDSG betrifft z. B. allein die Einführung des Scoring im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nötig wäre vielmehr ein einheitliches und konsequent eingeführtes Schutzniveau von persönlichen Daten.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
- *** -
BFH: Zum Informationsaustausch zwischen Finanzamt und Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Schmiergeldzahlungen
PM zu BFH, Beschluss vom 14.07.08 VII B 92/08 - „In Zeiten der Ausspionierung durch Videoüberwachung, der Abhöraffären und des Handels mit Bankdaten ist der Anspruch auf Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des Rechts auf “informationelle Selbstbestimmung”, wieder deutlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten. In diesem Zusammenhang spielen Informationsrechte und -pflichten der Finanzverwaltung eine zentrale Rolle, steht doch das Steuergeheimnis als Garant der Verschwiegenheit der kenntnisreichen Finanzbehörden auf dem Spiel.
Wenig bekannt sind allerdings die mannigfachen Durchbrechungen des …
BFH zum Informationsaustausch zwischen Finanzamt und Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf Schmiergeldzahlungen
STEUERRECHT / BFH-Beschluss vom 14.07.2008 - VII B 92/08 Pressemeldung Nr. 79 des Bundesfinanzhofs (BFH): “In Zeiten der Ausspionierung durch Videoüberwachung, der Abhöraffären und des Handels mit Bankdaten ist der Anspruch auf Schutz der Persönlichkeits…
Offenes Geheimnis
Handakte WebLAWg / Finanzämter sind trotz des Steuergeheimnisses nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs verpflichtet, bei Verdacht auf Schmiergeldzahlungen die Staatsanwaltschaft zu informieren (VII B 92/08). Nach Ansicht der Richter räumen die Vorschrif…
Weitere Entscheidungen des BFH (17.12.2008)
STEUERRECHT / Folgende weitere Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Datum von heute (17.12.2008) veröffentlicht: - BFH-Urteil vom 27.08.2008 - I R 81/07 (Beschränkte Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchst. d in § 49 Abs.…
BFH: Information des Dienstvorgesetzten über Steuerhinterziehung eines Beamten
STEUERRECHT / BFH-Beschluss vom 15.01.2008 - VII B 149/07 Pessemitteilung Nr. 18 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 15. Januar 2008 (Az. VII B 149/07) entschieden, dass ein Finanzamt (FA) nicht durch das Steuergeheim…
BFH: Keine Umsatzsteuerfreiheit von “Fun-Games”
§§ Jur-Blog.de §§ / BFH, Urteil vom 29.05.08, V R 7/06 (PM) - “Der Betrieb von Unterhaltungsgeräten, die dem Spieler keine Chance auf einen Geldgewinn, sondern lediglich die Möglichkeit einräumen, seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen (sog. “Fun-Games”…
Entscheidungen des BFH (17.09.2008)
STEUERRECHT / Folgende Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Datum von heute (17.09.2008) veröffentlicht: - BFH-Urteil vom 17.07.2008 - I R 84/04 (Auch nach Streichung von § 2a Abs. 3 EStG 1997 a.F. kein prinzipieller Abzug von Verlusten einer luxemb…
