BFH: Kein Abzug eines Kapitalverlustes aus der vorzeitigen Einlösung von Gleitzins-Schuldverschreibungen (Besteuerung von sog. Finanzinnovationen)
am 10.01.2007 von http://www.steuerrechtblog.de
BFH-Urteil vom 11.07.2006 - VIII R 67/04
Dazu die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 2/2007:
“Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die erste aus einer Reihe von Entscheidungen zu sog. Finanzinnovationen veröffentlicht. Das Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 67/04 betrifft Gleitzins-Schuldverschreibungen mit voller Kapitalrückzahlung in jährlichen Raten (im Streitfall Endfälligkeit 2015, Verzinsung 19.3. – 30.12.1997 3 v.H., bis 19.3.2001 14 v.H., danach 10 v.H. pro Jahr). Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass der Kapitalverlust aus deren vorzeitiger Einlösung nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgezogen werden kann.
Gleitzins-Schuldverschreibungen haben grundsätzlich eine vom Emittenten bei Begebung der Anlage von vornherein zugesagte Rendite, die bis zur Einlösung bzw. Endfälligkeit mit Sicherheit erzielt werden kann, eine sog. Emissionsrendite. Kann das Finanzamt diese Emissionsrendite feststellen - im Streitfall ergab sie sich aus den eingereichten Unterlagen -, so ist sie auch als Einnahme bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzen. Der Steuerpflichtige hat kein Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Emissionsrendite und der im Einzelfall günstigeren Marktrendite. Bei Berechnung nach der Marktrendite beliefe sich der …
Vorzeitige Einlösung von Gleitzins-Schuldverschreibungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat die erste aus einer Reihe anstehender Entscheidungen zu sogenannten Finanzinnovationen veröffentlicht. Das Urteil betrifft Gleitzins-Schuldverschreibungen mi…
Vorzeitige Einlösung von Gleitzins-Schuldverschreibungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat die erste aus einer Reihe anstehender Entscheidungen zu sogenannten Finanzinnovationen veröffentlicht. Das Urteil betrifft Gleitzins-Schuldverschreibungen mit voller Kapital…
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