BFH: Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

BFH-Urteil vom 27.03.2007 - VIII R 62/05

Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 46:

“Mit Urteil vom 27. März 2007 VIII R 62/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von Werbungskosten und Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen fortentwickelt: Im Anschluss an das BFH-Urteil vom 20. April 2004 VIII R 4/02 (BStBl II 2004, 597) hat der VIII. Senat entschieden, dass Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, keine sofort abziehbaren Werbungskosten sondern Anschaffungsnebenkosten sind, sofern sie nach einer grundsätzlich gefassten Erwerbsentscheidung entstehen und die Erstellung des Gutachtens nicht lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt.

Im Streitfall hatte sich der nichtselbständig tätige Kläger bereits konkret zum Erwerb bestimmter GmbH-Geschäftsanteile entschlossen und in diesem Zusammenhang ein Gutachten bei einer Unternehmensberatung in Auftrag gegeben (sog. “due diligence”), um u.a. eine objektive Grundlage für die …

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Themen: Einkommensteuer , Werbungskosten , Beteiligung Werbungskosten Anschaffungskosten Due Diligence
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 6. Juni 2007 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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