BFH: Geländewagen sind für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer unabhängig vom europäischen Verkehrsrecht als PKW zu behandeln
am 05.11.2008 von http://www.steuerrechtblog.de
BFH-Urteil vom 01.10.2008 - II R 63/07
Pressemeldung Nr. 102 des Bundesfinanzhofs (BFH):
“Mit Urteil vom 1. Oktober 2008 II R 63/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Kombinationskraftwagen unabhängig von der verkehrsrechtlichen Einstufung nach europäischem Gemeinschaftsrecht kraftfahrzeugsteuerrechtlich regelmäßig Personenkraftwagen sind.
Die Klägerin war Halterin eines “Toyota Typ J7 Landcruiser”. Sie hatte das zulässige Gesamtgewicht von ursprünglich 2 805 kg ohne technische Änderungen auf 2 399 kg abgelastet. Das Finanzamt hatte daraufhin das Fahrzeug als Personenkraftwagen (PKW) behandelt und die Kraftfahrzeugsteuer emissionsbezogen nach Hubraum festgesetzt. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, nach europäischem Gemeinschaftsrecht handele es sich um ein anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG), das nach Gewicht zu besteuern sei.
Der BFH ist der Klägerin nicht gefolgt. Europäisches Gemeinschaftsrecht, so der BFH, enthalte keine für die Mitgliedstaaten verbindlichen Festlegungen hinsichtlich der Einteilung von Kraftfahrzeugen für die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern und die Einstufung von Kraftfahrzeugen als “PKW”. Für die Kraftfahrzeugsteuer sei ein eigener, steuerrechtlicher Begriff des “PKW” maßgeblich Danach müsse die Unterscheidung zwischen PKW und anderen Fahrzeugen i.S.d. KraftStG im Rahmen einer Gesamtwürdigung anhand von Bauart, Ausstattung zur Personenbeförderung und sonstiger Einrichtung des Fahrzeuges, insbesondere zur Beförderung von Gütern, …
Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW verfassungsgemäß
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Mit Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t (z.B. Geländewagen) allein anhand von Bauart und Einrichtung zu beurt…
BFH: Besteuerung von Geländefahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ab 1. Mai 2005 als PKW verfassungsgemäß
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 09.04.2008 - II R 62/07 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 64 “Mit Urteil vom 9. April 2008 II R 62/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ab 1. Mai 2005 auch bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt…
Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
Blickpunkt Recht & Steuern / Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten ge…
BFH: Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
STEUERRECHT / BFH-Beschluss vom 21.08.2006 - VII B 333/05 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 42/2006: “Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, un…
BFH: Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
Steuerblog / Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zur Beförderung von Lasten ge…
BFH: Besteuerung von Geländefahrzeugen als PKW verfassungsgemäß
Steuerpraxis / Leitsatz 1. Nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gilt ab 1. Mai 2005 auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t der von der Rechtsprechung des BFH entwickelte Grundsatz, dass anhand von Bauart und Einrichtung des…
Bundesfinanzhof - Keine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwere Geländewagen
Weblawg.de / Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes Nr. 42/2006 vom 13.September 2006: Geländewagen wurden bisher nach den für LKW geltenden Regeln besteuert, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hatten, und zwar ungeachtet dessen, ob sie…
