BFH: Flugzeugleasing und Gewerbesteuer
am 29.08.2007 von STEUERRECHT
BFH-Urteil vom 26.06.2007Â - IV R 49/04
Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 74:
“Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. Juni 2007 (IV R 49/04) entschieden, dass Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Flugzeugen gewerbliche Tätigkeiten sind, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist.
Das Geschäftsmodell der klagenden OHG bestand darin, Flugzeuge für eine deutlich hinter deren Nutzungsdauer zurückbleibende Zeit zu verleasen und anschließend zu veräußern. Ein Gewinn ergab sich nur unter Einbeziehung des Veräußerungserlöses. Zeitgleich mit dem Verkauf der letzten Flugzeuge wurde die Gesellschaft aufgelöst.
Der BFH bejahte die Gewerbesteuerpflicht der Klägerin und vertrat die Auffassung, dass auch der Gewinn aus der Veräußerung der Flugzeuge der Gewerbesteuer unterliege. Die Vermietungstätigkeit sei mit dem An- und Verkauf der Flugzeuge auf Grund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert gewesen. …
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