Die umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Rechtslupe | 22. Dezember 2010 — Der Bundesfinanzhof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine steuerfreie …
BFH-Beschluss vom 10.11.2010 – XI R 11/09
Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 109:
“Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 10. November 2010 XI R 11/09 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) u. a. die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen ist, wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers buchmäßig nachweist und ob es eine Rolle spielt, dass es sich bei dem Erwerber um einen in einem Drittland ansässigen Unternehmer handelt, der in keinem Mitgliedstaat umsatzsteuerrechtlich registriert ist.
Wenn ein Gegenstand durch einen Unternehmer oder durch seinen Abnehmer in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (sog. Bestimmungsland) befördert oder versendet wird, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nur dann steuerfrei, wenn der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung beim Abnehmer in dem anderen Mitgliedstaat “den Vorschriften der Umsatzbesteuerung” unterliegt. Durch diese Regelung wird bezweckt, dass im innergemeinschaftlichen Handel zwischen Unternehmern die Mehrwertsteuereinnahmen dem Mitgliedstaat zustehen, in dem der Endverbrauch erfolgt (Bestimmungsland). Die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferungen setzt nach nationalem Recht allerdings u. a. voraus, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung “einschließlich Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers” buchmäßig nachweist (§ 17c Abs. 1 Satz 1 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – UStDV -).
In dem vom BFH zu entscheidenden Fall hatte eine in Deutschland ansässige GmbH zwei Maschinen an das Unternehmen A mit Sitz in den USA verkauft. A hatte die Maschinen sogleich an ein Unternehmen (Ltd.) in Finnland weiterveräußert. Die Maschinen wurden durch eine von A beauftragte Spedition unmittelbar von der GmbH nach Finnland beför…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Dezember 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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