BFH: Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Kiesvorkommens
am 02.05.2007 von STEUERRECHT
BFH-Beschluss vom 04.12.2006 - GrS 1/05
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 35:
“Mit Beschluss vom 4. Dezember 2006 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) eine Frage entschieden, die seit längerem zwischen dem III. Senat einerseits und dem VIII. und I. Senat andererseits streitig war.
Der Kläger wollte einen im Privatvermögen entdeckten Bodenschatz mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) vornehmen. Das Finanzamt (FA) ließ AfS nicht zu. Das Finanzgericht gab der Klage statt. Der III. Senat beabsichtigte, die Revision des FA als unbegründet zurückzuweisen, sah sich daran aber durch die Rechtsprechung des I. und des VIII. Senats gehindert und legte durch Beschluss vom 16. Dezember 2004 III R 8/98 dem Großen Senat die Frage vor: Kann ein Steuerpflichtiger einen Bodenschatz, der sich in seinem Privatvermögen zu einem Wirtschaftsgut konkretisiert hat, mit dem Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen und hiervon AfS vornehmen?
Der Große Senat bejahte die erste und verneinte die zweite Frage. Er beurteilte das Kiesvorkommen als ein materielles Wirtschaftsgut, das - anders als ein unentgeltlich erworbenes Nutzungsrecht - mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen einzulegen sei. Die Einordnung als materielles Wirtschaftsgut finde im Gesetz hinreichend Ausdruck (§ 7 Abs. 6 EStG; § 11d Abs. 2 EStDV; § 17a EStG a.F.); auch die Rechtsprechung habe in der Vergangenheit Bodenschätze “zwanglos” als materielle Wirtschaftsgüter beurteilt.
Um aber zu verhindern, dass die Besteuerung der Abbauerträge unterbleibt, dürfen nach Auffassung des Großen Senats keine …
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