BFH: Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater
BFH-Urteil vom 13.12.2006 - VIII R 79/03 BFH-Urteil vom 13.12.2006 - VIII R 97/02
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 14:
“Der für Kapitaleinkünfte zuständige VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat seine Rechtsprechung zu sog. Finanzinnovationen weiterentwickelt. Die Urteile vom 13. Dezember 2006 (Az. VIII R 79/03 und 97/03) betreffen die Einlösung von Dax-Zertifikaten bei Endfälligkeit und den Verkauf von Reverse-Floatern vor Endfälligkeit. Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass Überschüsse aus der Einlösung von Dax-Zertifikaten bei Endfälligkeit steuerbare Kapitalerträge darstellen, während Kursgewinne beim Verkauf von Reverse Floatern vor Endfälligkeit nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG steuerbar sind.
Bei den Dax-Zertifikaten (im Streitfall Emission März 1992, anfänglicher Verkaufspreis 1.775 DM je Zertifikat, Rückzahlung garantiert bei Endfälligkeit am 18. März 1997, Kauf im August 1992 zu 1.500 DM, Rückzahlung bei Endfälligkeit entsprechend dem Dax-Kurs 3359, 29 DM je Zertifikat) handelt es sich um Index-Zertifikate mit Kapitalrückzahlungsgarantie (Kapitalforderungen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c EStG) ohne bei Begebung der Anlage von vornherein zugesagte, mit Sicherheit erzielbare Rendite (sog. Emissionsrendite). Ihre Besteuerung mit der Marktrendite (Unterschied zwischen Entgelt für Erwerb und Einnahmen aus der Veräußerung bzw. Einlösung, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) erachtet der BFH für sachgerecht. Der Gesetzgeber habe damit auf die Entwicklung neuer Arten von Wertpapieren reagiert, bei denen Kapitalnutzung (traditionell steuerbar) und Ausnutzung der Wertentwicklung (traditionell nicht steuerbar) nicht im herkömmlichen Sinn abgrenzbar sind; die Besteuerung nur des Kapitalnutzungsentgelts i S. eines zeitabhängigen Entgelts für die Überlassung des Kapitals (Zins) könne bei solchen Papieren nicht nach traditionellem Muster gewährleistet werden. Der Gesetzgeber habe die fraglichen Finanzinnovationen als entgeltliche Kapitalüberlassung auf Zeit verstehen können, bei der das Entgelt aus einer Teilhabe an der Kursentwicklung b…
» Vollständiger ArtikelThemen: Einkommensteuer , Bfh , Dax , Steuerliche Behandlung Von Finanzinnovationen
Erschienen 7. Februar 2007 auf http://www.steuerrechtblog.de.
BMF-Schreiben vom - -
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