BFH: Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn
BFH-Urteil vom 26.07.2007 - VI R 64/06
Pressemitteilung Nr. 73 des Bundesfinanzhofes (BFH):
“Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2007 VI R 64/06 führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolgt in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmerin. Ein mögliches eigenbetriebliches Interesse auch des Arbeitgebers ist nicht ausschlaggebend. Denn der Anwalt ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht wird mit der Nichtzulassung zum Beruf oder der Entfernung aus diesem sanktioniert. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist damit unabdingbar für die Ausübung des Berufs eines Rechtanwalts.
Im Streitfall bezog die Klägerin als angestellte Rechtsanwältin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zur Abdeckung von Vermögensschäden schloss sie eine Haftpfl…
» Vollständiger ArtikelThemen: Arbeit , Einkommensteuer , Lohnsteuer , Vermögensschadenhaftpflicht Prämie Urteil Bundesfinanzhof Rechtsanwalt Versteuer
Erschienen 29. August 2007 auf http://www.steuerrechtblog.de.
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