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BFH: Bei der 1%-Regelung spricht Beweis des ersten Anscheins für auch private Nutzung des Dienstwagens

am 06.12.2006 von http://www.steuerrechtblog.de

BFH-Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05
Hierzu die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 68:
“Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05 ein weiteres Mal zur Anwendbarkeit der sog. 1 %-Regelung Stellung genommen. Die Regelung betrifft die Besteuerung der Privatnutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen.
Im Streitfall war der Kläger als Handwerker nichtselbständig tätig. Sein Arbeitgeber stellte ihm für dienstliche Zwecke ein Firmenfahrzeug zur Verfügung. Nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung bei dem Arbeitgeber gelangte das Finanzamt zu der Auffassung, dass der Kläger das Fahrzeug auch für private Zwecke genutzt habe. Da er kein Fahrtenbuch geführt hatte, ermittelte das Finanzamt den geldwerten Vorteil der Privatfahrten pauschal nach der gesetzlichen 1 %-Regelung, wodurch sich die Einkommensteuerbelastung des Klägers erhöhte.
Der BFH hielt dies (wie zuvor das Finanzgericht) für zutreffend. Er verwies darauf, dass der Beweis des ersten …

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Michael Kaiser

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