Verluste ausländischer Betriebsstätten
Rechtslupe | 11. August 2010 — Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen im Rahmen der deutschen Steuerveranlagung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. …
BFH-Urteil vom 09.06.2010 – I R 100/09 BFH-Urteil vom 09.06.2010 – I R 107/09
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 69:
“Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in zwei Urteilen vom 9. Juni 2010 I R 100/09 und I R 107/09 darüber entschieden, wann ausländische Betriebsstättenverluste “final” sind und deshalb im Inland abgezogen werden können.
Erwirtschaftet ein inländischer Steuerpflichtiger aus einer ausländischen Betriebsstätte Verluste, dann kann er diese negativen Einkünfte im Inland mit steuerpflichtigen positiven Einkünften regelmäßig nicht ausgleichen. Hat Deutschland mit dem Betriebsstättenstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, sind die betreffenden negativen Einkünfte nämlich ebenso wie positive ausländische Einkünfte im Inland üblicherweise steuerfrei. Diese Steuerfreiheit ist dem Steuerpflichtigen bei positiven Einkünften von Vorteil, bei negativen Einkünften jedoch von Nachteil.
Nach feststehender Rechtsprechung des Gerichtshof der Europäischen Union, ehemals Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, verstößt diese Benachteiligung von Auslands- gegenüber Inlandsverlusten im Grundsatz nicht gegen die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote: Es ist auch innerhalb der Europäischen Union allein Sache des Betriebsstättenstaats, die freigestellten Auslandsverluste steuerlich zu berücksichtigen. Nur dann, wenn diese Verluste „final“ werden, im Ausland also endgültig nicht berücksichtigt werden können, tritt der Ansässigkeitsstaat insoweit ausnahmsweise an die Stelle des Betriebsstättenstaats.
Unbeantwortet blieb bislang, wann von einer derartigen “Finalität” der Verluste gesprochen werden kann. Darüber hat der I. Senat des BFH nun abschließend entschieden: “Final” sind die Verluste nicht, wenn sie im Betriebsstättenstaat aufgrund dessen Steuergesetzen vollständig oder nach Ablauf eines Verlustvortragszeitraums vom Abzug ausgeschlossen sind. “Final” sind sie nur, wenn sie aus tatsächlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können, beispielsweise bei Umwandlung der Ausla…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. August 2010 auf http://www.steuerrechtblog.de.
Rechtslupe | 11. August 2010 — Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen im Rahmen der deutschen Steuerveranlagung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. …
Blickpunkt Recht & Steuern | 18. Oktober 2006 — Erzielt ein Inländer aus einer ausländischen Betriebsstätte Verluste, dann kann er diese negativen Einkünfte im Inland mit st…
STEUERRECHT | 18. Oktober 2006 — BFH-Beschluss vom 22.08.2006 - I R 116/04 und BFH-Beschluss vom 28.06.2006 - I R 84/04 Pressemitteilung des Bundesfinanzho…
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen an die Feststellung eine…
Blickpunkt Recht & Steuern | 23. April 2008 — Verluste, die ein inländischer Unternehmer durch eine Betriebsstätte im Ausland erwirtschaftet, können im Inland grundsätzlich …
STEUERRECHT | 23. April 2008 — BFH-Urteil vom 29.01.2008 - I R 85/06 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 43: “Verluste, die ein inländischer…
Blickpunkt Recht & Steuern | 19. Dezember 2005 — Die EU-Mitglieder können den EU-weit und damit grenzüberschreitend agierenden Konzernen nicht generell verbieten, Verluste ihre…
STEUERRECHT | 14. Juli 2011 — FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 28.02.2011 – 5 K 5210/08 Pressemeldung des Gerichts: “Erwirtschaftet ein Steuerpflichtiger…
Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Dezember 2007 — Auch Einlagen eines atypisch stillen Gesellschafters, die er zum Ausgleich seines negativen Kapitalkontos geleistet hat und die…
Blickpunkt Recht & Steuern | 26. September 2007 — Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat es der Bundesfinanzhof abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung zugelasse…