BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (”Internet-Adresse”)
am 14.02.2007 von http://www.steuerrechtblog.de
BFH-Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05
Bundesfinanzhof (BFH), Pressemeldung Nr. 18:
“Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (”Internet-Adresse”) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge dafür ausgegeben, um den Domain-Namen von dessen Inhaber zu erwerben.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Oktober 2006 III R 6/05 sind Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Ein Unternehmer kann daher die Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens, den er für seinen Internet-Auftritt benötigt, nicht sofort als Betriebsausgaben abziehen. Ebenso wenig kann er Absetzungen für Abnutzung vornehmen, weil die Nutzbarkeit eines Domain-Namens zeitlich nicht beschränkt ist. …
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge …
BFH: Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens (Internet-Adresse)
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge daf…
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens
Handakte WebLAWg / Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung …
Domains sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und daher nicht als Betriebskosten von der Steu…
Betriebsausgaben und Domains
domainblog / Der Bundesfinanzhof hat über die Frage der Veranlagung von gekauften Domains entschieden (Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05), und kommt zu dem Ergebnis: der Kaufpreis für eine Domain kann erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtsc…
BFH: Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes können vollständig abziehbar sein
Steuerblog / Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 VI R 21/03 mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen fallen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten …
BFH: Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, die erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Aufwendungen für den Erwerb einen Domain-Namen sind Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräu…
Kosten für Domainkauf keine Betriebsausgaben
RA-Blog / Unschönes Urteil für SEOs und Domainhändler: Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgu…
Kaufpreis einer Domain sind Anschaffungskosten und keine sofort absetzbaren Betriebsausgaben
JuracityBlog / so der Bundesfinanzhof in einem nun im Voltext vorliegenden Urteil: BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 6/05, Volltext. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei den Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens…
Zur Verwendung einer Internetdomain bestehend aus einem Adjektiv, das auch als Familienname gebräuchlich ist
Recht und Alltag / 1. Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: “Süß”), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung die…
FG Rheinland-Pfalz: Domain-Adresse kein abschreibbares Wirtschaftgut
muepe.de | weblog peter müller / Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut Mit Urteil zur Einkommensteuer 2000 vom 16. November 2004 (Az.: 2 K 1431/03) hat das Finanzgericht Rh.…
“catch-all”-Funktion bei Domains
Handakte WebLAWg / Der Träger eines auch als Adjektiv gebräuchlichen Familiennamens (hier: “Süß”), kann mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Namens vom Inhaber einer gleich lautenden Internet-Domain nicht die Unterlassung der Verwendung dieser…
