BFH: Auch die Kosten der sog. Pflegestufe “O” sind steuerlich absetzbar
am 21.08.2007 von http://blog.juracity.deMit der steuerlichen Absetzbarkeit von Pflegekosten war es zuweilen schon so eine Sache. Insbesondere die Pflegekosten von Heimbewohnern, die nur in der niedrigsten Stufe zahlten, wurden von den Finanzämtern regelmäßig nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Dies hatte zur Folge, dass sie ebenso regelmäßig nicht absetzbar …
Nicht alle Erpressungsgelder sind absetzbar
Rechtblog / Erpressungsgelder, die zur Verheimlichung eines außerehelichen Verhältnisses gezahlt werden, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Als Folge einer frei getroffenen Entscheidung zur Lebensgestaltung fallen Sie nicht unter § 3…
Teil5: Jahressteuergesetz 2008
Rechtblog / Behinderungsbedingte Aufwendungen: Künftig umfasst der Pauschbetrag nur laufende und typische Kosten der Behinderung und nicht wie bisher sämtliche behinderungsbedingte Aufwendungen, die entweder über den Pauschbetrag oder durch Gelten…
Regelmäßiger eBay-Verkäufer wird zum Unternehmer
Rechtblog / Wer regelmäßig über das Internet-Auktionshaus eBay Artikel verkauft, muss sich rechtlich grundsätzlich als Unternehmer behandeln lassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Nach dem Richterspruch hat d…
Teilbetriebsaufgabe
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Grundsätze, die die neuere Rechtsprechung des BFH zum Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage im Rahmen der Betriebsaufspaltung entwickelt hat, gelten nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundefinanzhofs auch im Bereich der B…
Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten
Blickpunkt Recht & Steuern / Wurde vermietetes Grundeigentum durch ein Darlehns finanziert, sind die gezahlten Darlehnszinsen regelmäßig Werbungskosten bei den mit dem Grundstück erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt nach einem jetzt…
Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten
Blickpunkt Recht & Steuern / Wurde vermietetes Grundeigentum durch ein Darlehns finanziert, sind die gezahlten Darlehnszinsen regelmäßig Werbungskosten bei den mit dem Grundstück erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt nach einem jetzt…
