Alle Blogs » BFH: Arbeitnehmer muß Anschein privater Dienstwagennutzung entkräften!

BFH: Arbeitnehmer muß Anschein privater Dienstwagennutzung entkräften!

am 13.12.2006 von JuracityBlog

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 - erneut zur steuerlichen Behandlung des geldwerten Vorteils der erlaubten privaten Nutzung eines Dienstwagens geäußert. Ist es einem Arbeitnehmer gestattet, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, dann liegt in dieser Nutzungsüberlasung ein geldwerter Vortail und damit Arbeitsentgelt vor. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie dieser Entgeltbestandteil steuerlich zu behandeln ist.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sieht in diesem Zusammenhang zwei Vorgehensweisen vor. Entweder der Arbeitnehmer führt über ein Fahrtenbuch den Einzelnachweis über die private oder auch rein dienstliche Nutzung. Auf diesem Weg kann bei relativ großem Aufwand exakt der wirtschaftliche Nutzungsvorteil ermittelt werden.
Bequemer ist da sicherlich die Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung. Hiernach wird seitens des Arbeitgebers der private Nutzungswert mit monatlich 1% des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs als zusätzliches steuerpflichtiges Bruttoeinkommen berücksichtigt. Wird das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, dann wird dies zusätzlich mit monatlich 0,03% des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bewertet und dem Arbeitslohn zugerechnet (vgl. LStR 31).
In einer nun am 06.12.2006 veröffentlichten Entscheidung hat der BFH noch einmal bestätigt, daß es der allgemeinen Erfahrung entspricht, daß die Verfügung über einen Dienstwagen auch für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens spricht. Es sei Sache des Arbeitnehmers diesen Beweis des ersten Anscheins zu widerlegen. Die Finanzrichter wiesen darauf hin, daß der Anscheinsbeweis entkräftet werden kann, indem der Arbeitnehmer nachvollziehbar …

Private Dienstwagennutzung

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hat ein weiteres Mal zur Anwendbarkeit der sog. 1 %-Regelung Stellung genommen. Die Regelung betrifft die Besteuerung der Privatnutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen. Nach Ansicht des BFH spricht ein Beweis des ersten Anschein…

Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert mona…

Vergütung: Dienstwagenbesteuerung trotz Bahnnutzung

LohnPraxis-Weblog / Stellen Sie einem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, muss er diesen mit 0,03% des Listenpreises monatlich versteuern. Auch wenn er stattdessen mit der Bahn zur Arbeit…

Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Blickpunkt Recht & Steuern / Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbe…

BFH: Bei der 1%-Regelung spricht Beweis des ersten Anscheins für auch private Nutzung des Dienstwagens

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 Hierzu die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 68: “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05 ein weiteres Mal zur Anwendbarkeit der sog. 1 %-Regelung Stellung…

Hessisches Finanzgericht entscheidet zur Dienstwagenbesteuerung

STEUERRECHT / Hessisches Finanzgericht Urteil vom 11.06.2007 - 11 K 1844/05 Arbeitnehmer können die Dienstwagenbesteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von monatlich 0,03 % des Listenpreises nach einem Urteil des Hessischen Finanzger…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Michael Felser

JuracityBlog - Recht für Alle!

» JuracityBlog

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »