BFH: Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes
am 07.02.2007 von http://www.steuerrechtblog.de
BFH-Urteil vom 16.11.2006 - III R 15/06
Bundesfinanzhof (BFH) Presseerklärung Nr. 13:
“Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16. November 2006 III R 15/06 seine Rechtsprechung zur Nichtberücksichtigung von (vorübergehend) vollzeiterwerbstätigen Kindern eingeschränkt. Übersteigen die gesamten Einkünfte und Bezüge des Kindes den Jahresgrenzbetrag von 7 680 € nicht, besteht abweichend von der bisherigen Rechtsprechung Anspruch auf Kindergeld auch für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit.
Nach bisheriger Rechtsprechung war ein Kind –obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Berücksichtigung erfüllt waren– in den Monaten nicht zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachging. Der Bundesfinanzhof war der Auffassung, ein vollzeiterwerbstätiges Kind könne typischerweise selbst für seinen existenznotwendigen Unterhalt sorgen, so dass eine Entlastung der Eltern durch Kindergeld nicht gerechtfertigt sei.
Diese Rechtsprechung wirkte sich zugunsten des Kindergeldberechtigten aus, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit über dem Jahresgrenzbetrag von 7 680 € lagen. Das Kindergeld entfiel dann nämlich nicht für das gesamte Kalenderjahr, sondern nur für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit. Für die übrigen Monate blieb der Anspruch auf Kindergeld erhalten, weil in diesem Zeitraum die Einkünfte und Bezüge den anteiligen Jahresgrenzbetrag nicht überstiegen.
Dagegen war die Nichtberücksichtigung als Kind in den Monaten einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachteilig für den Kindergeldberechtigten, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit den Jahresgrenzbetrag nicht überschritten. Denn dann entfiel der Anspruch auf Kindergeld für die Monate der Vollzeiterwerbstätigkeit, obwohl an sich die gesetzlichen Voraussetzungen …
Kindergeld trotz Teilzeitarbeit des Kindes
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Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes
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BFH zum Kindergeld: Lohnsteuer und Versicherungsprämien mindern nicht kindergeldschädliche Einkünfte des Kindes
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Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge sind bei der Ermittlung der maßgeblichen Kinder-Einkünfte nicht abziehbar
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Fachbeitrag: Vollzeiterwerbstätigkeit und Berufsausbildung
Steuerpraxis / Ralph Jahn hat langjährige Erfahrungen als Seminarleiter im Bereich des steuerlichen Kindergelds für Führungskräfte der Familienkassen sowie als Gastdozent an der Bundesfinanzakademie. Vollzeiterwerbstätigkeit und Berufsausbi…
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