BFH akzeptiert Belegaufbewahrung als PDF/TIF
am 22.11.2007 von InsoBlog.de
Eine GmbH hatte die Belege gescannt und anschließend vernichtet. Als Scanformat waren in diesem Fall PDF-Dateien verwendet worden:
Das im Streitfall von der Antragstellerin vor der Vernichtung der Originale praktizierte Einscannen und Digitalisieren der in Papierform erstellten Rechnungen, d.h. die Speicherung von Abbildern der Rechnungen in Form so genannter pdf- oder tif-Dateien auf Festplatten, CD-ROM oder sonstigen Speichermedien ist eine zulässige Form der Aufbewahrung. Anstatt einer Aufbewahrung im Original lässt § 147 Abs. 2 AO u.a. für Handels- oder Geschäftsbriefe die Aufbewahrung als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf einem anderen Datenträger zu, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten bei Lesbarmachung mit den Originaldokumenten bildlich übereinstimmen (§ 147 Abs. 2 Nr. 1 AO) und wenn sie während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind, unverzüglich lesbar …
E-Mailarchivierung – wie E-Mails archiviert werden sollten
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Wieso es sinnvoll, ja sogar zwingend notwendig ist, E-Mails zu archivieren, wurde im vorangehenden Artikel dargelegt. Aber wie muss bzw. kann eine ordnungsgemäße Archivierung von E-Mails in Unternehmen umgesetzt werden? 1. Gesetzliche V…
Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Emails - Teil 2
Law-Blog / Ich hatte mich hier mit den zivil- und handelsrechtlichen Vorgaben für die Aufbewahrung von geschäftlichen Emails befasst und eine Fortsetzung angekündigt. Nun denn: Die steuerrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften sind den handelsrecht…
Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Emails - Teil 1
Law-Blog / Im Zusammenhang mit dem Thema der Pflichtangaben in geschäftlichen Emails wurde nach Aufbewahrungsfristen für solche Emails gefragt. Das Thema der Aufbewahrungsfristen ist insgesamt sehr umfangreich. Dies wird deutlich, wenn ich zunäch…
Finanzamt: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
IT-Blawg / Das Finanzamt akzeptiert beim Vorsteuerabzug auch sog. elektronische Rechnungen, z.B. solche, die per E-Mail versendet werden. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Die Rechnungen müssen mit einer digitalen Signatur versehen sein. Auszüge aus…
Noch’n Anti-Schäuble-Tool ...
Schnüffelblog / ... gibt’s nur heute kostenlos bei PC WELT: Folder Castle versteckt Ihre vertraulichen Dateien, Bilder und Ordner. Diese können dann weder gelesen, noch kopiert, verschoben oder gelöscht werden - die Dateien werden vollkommen unsichtbar. Auch mit…
BGH: Berufungsbegründung per E-Mail - Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, wenn dem Gericht ein Ausdruck der als Anhang einer E-Mail übermittelten, die vollständige (eingescannte) Berufungsbegründung enthaltenden, Bil
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Berufungsbegründung ist in schriftlicher Form eingereicht, sobald dem Berufungsgericht ein Ausdruck der als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelten, die vollständige Berufungsbegründung enthaltenden Bilddatei (hier: PDF-Date…
