BFH: Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung
BFH-Urteil vom 09.08.2007 - VI R 10/06 BFH-Urteil vom 09.08.2007 - VI R 23/05
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 71:
“Entstehen einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort, ist der Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes auf “notwendige” Mehraufwendungen begrenzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bisher noch nicht geklärt, welche Höchstgrenze für diesen notwendigen Mehraufwand gilt.
Diese Frage entschied er jetzt mit Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06 dahingehend, dass angesichts der von Ort zu Ort erheblich schwankenden Wohnkosten zwar keine generell geltende betragsmäßige Höchstgrenze genannt werden könne; notwendige Aufwendungen liegen aber nur insoweit vor, wie sie für eine Wohnung mit bis zu 60 qm Wohnfläche und einem nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnstandard am jeweiligen Beschäftigungsort entstehen.
Mit Urteil vom selben Tag VI R 23/05 entschied der BFH weiter, dass diese Flächenbegrenzung auch nicht mit der Begründung überschritten werden kann, dass etwa ein Mangel an kleineren Wohnungen herrsche, die Wohnungswahl eilbedürftig sei oder dass zu der Wohnung ein Zimmer gehöre, das teilweise auch büromäßig genutzt werde. Erfüllt das Zimmer allerdings die Voraussetzungen eines steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmers, sind die dadurch entstehenden Aufwendungen gesondert zu beurteilen und in den gesetzlich für das häusliche Arbeitszimmer vorgesehenen Höchstgrenzen abziehbar.
In den Streitfällen ging es um einen Steuerpflichtigen, der am Beschäftigungsort eine etwa 93 qm große Dreiz…
» Vollständiger ArtikelThemen: Einkommensteuer , Werbungskosten
Erschienen 29. August 2007 auf http://www.steuerrechtblog.de.
Kommentare zu "BFH: Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung":
ich habe in Detschland Wohneigentum(Einfamilienhaus) welches seit einem Jahr leer steht,da ich in Österreich am arbeiten bin und hier eine Miniwohnung mir mieten musste.
Ist diese Wohnung nach deutschem Steuerrecht für mich ohne zeitlicher Begrenzung absetzbar?
Danke für Ihre Hilfe!
Frank
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