Meldepflicht bei Datenpannen nun auch für Behörden gefordert
beck-blog | 14. Juli 2011 — Nachdem vergangene Woche die Hacker-Gruppe „No-Name Crew“auf einen Server der Bundespolizei eingedrungen war und dort zahlrei…
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten von § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der nicht öffentlichen Stellen eine Informationspflicht bei besonderen “Datenpannen” vorschreibt, zieht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar eine erste Bilanz und zeigt sich mit der Regelung zufrieden. Die Publizitätspflicht motiviere die verantwortliche Stellen, mehr für den Datenschutz und die Datensicherheit zu tun und versetze den Betroffenen zugleich in die Lage, negative Konsequenzen rechtzeitig abzuwenden und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Erforderlich sei allerdings eine gesetzgeberische Nachbesserung in Form der Erstreckung der Informationspflicht auch auf öffentliche Stellen. Es sei nicht nachvollziehbar, weswegen staatliche Stellen von der allgemeinen Informationspflicht bei Datenpannen ausgenommen wurden.
Den Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sollen in den ersten 18 Monaten nach Inkrafttreten von § 42 a BDSG fast 90 Datenschutzverstöße gemeldet worden sein. Überwiegend habe es sich dabei um Fälle des Diebstahles bzw. Verlustes mobiler Datenträger (z.B. Notebooks, USB-Sticks) oder um Fehlversendungen von E-Mails und Briefen gehandelt. Ferner sollen Fälle des Aus…
» Vollständiger ArtikelErschienen 1. September 2011 auf http://www.datenschutzticker.de.
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JIPS News | 8. September 2009 — Zum 1.9.2009 sind einige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten, die im BGBl Nr. 54 vom 19.08.2009 verkündet w…
Datenschutzticker.de | 29. November 2011 — Die 23. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) verabschiedete unter dem Vorsitz des Bundesbeauftr…
Zum zweijährigen Bestehen der Informationspflicht bei Datenschutzpannen zeigt sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar zufrieden mit der neuen Regelung, fordert aber deren Erstreckung auf staatliche Stellen: