BfD: Gendiagnostikgesetz wichtiger Beitrag zum Schutz höchstpersönlicher und sensibler genetischer Informationen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt zum heute vom Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz:

Das Gendiagnostikgesetz ist ein wichtiger Beitrag zu einem umfassenden Schutz höchstpersönlicher und sehr sensibler Informationen. Hervorzuheben ist insbesondere das grundsätzliche Verbot für Arbeitgeber und Versicherungen, genetische Informationen von Bewerberinnen und Bewerbern zu verlangen. Das Gesetz trifft Regelungen für wichtige Anwendungsfelder der Humangenetik, in denen die informationelle Selbstbestimmung ohne klare gesetzliche Schutznormen zunehmend in Gefahr gerät.

Genetische Daten sind aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst sensibel, da sie mit fortschreitender Analysetechnik immer umfassender Prognoseinformationen bieten. Die lückenlose Regelung des selbstbestimmten Umganges mit den eigenen genetischen Informationen wird damit immer wichtiger. Angesichts der sprunghaft wachsenden Erkenntnismöglichkeiten der Humangenetik ist hier ein besonderer Schutzstandard erforderlich…

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Themen: Berlin , Bundestag , Datenschutz-recht , Bonn , Gendiagnostikgesetz 2009

Erschienen 28. April 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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